Allerdings schränkt das Finanzamt die Abzugsmöglichkeiten in vielen Fällen stark ein:
- Voll abzugsfähig sind Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur, wenn der Raum Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Beispiel: Sie haben einen Schreibservice. Alle wesentlichen Arbeiten, die damit zusammenhängen, erledigen Sie in Ihrem Heimbüro.
- Bis zu 1.250 Euro der Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer können Sie absetzen, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit in dem Raum verbringen. Unterschreiten Sie dieses Limit, dürfen Sie die Aufwendungen in der Regel gar nicht geltend machen. Ausnahme: Sie haben sonst keinen anderen Arbeitsplatz als ihr häusliches Arbeitszimmer. Beachten Sie: Die 1.250 Euro sind keine Pauschale! Sie müssen alle Kosten bis zu dieser Höhe belegen können!
Diese Kriterien muss Ihr häusliches Arbeitszimmer erfüllen
Nicht nur Ihre Tätigkeit muss ein häusliches Arbeitszimmer aus Sicht des Finanzamts erforderlich machen – der Raum muss auch als Arbeitszimmer geeignet sein. Das ist nur unter den folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Abgeschlossenheit: Ein häusliches Arbeitszimmer muss von den übrigen Räumen getrennt und durch eine Tür abschließbar sein.
- Verhältnis zur Wohnungsgröße: Die Wohnung muss so groß sein, dass trotz eines Arbeitszimmers noch genügend Wohnraum bleibt. Faustregel: Ein Zimmer für jedes Familienmitglied.
- Ausstattung als häusliches Arbeitszimmer: Das Arbeitszimmer sollte auch als solches ausgestattet sein. Gegenstände, die auf eine private Mitbenutzung hindeuten (z.B. Bett oder Fernseher), sollten Sie hieraus verbannen.
Sind alle Kriterien erfüllt, machen Sie die anteiligen Kosten, die auf ihr häusliches Arbeitszimmer entfallen, vollständig oder ggf. bis 1.250 Euro geltend.