So retten Sie Ihre Investition in die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter
Lesezeit: < 1 MinuteDie Kündigung und den Wechsel können sie nicht verhindern. Allerdings gibt es Möglichkeiten, Ihre Investitionen zu retten.
Binden Sie Ihren Mitarbeiter mit Hilfe eines Vertrags
Der Trick ist, mit dem Mitarbeiter vertraglich zu vereinbaren, dass er die Ausbildungskosten zumindest anteilig zurückzahlen muss, wenn er das Unternehmen verlässt. Sinnvollerweise vereinbaren mit dem Mitarbeiter das vor Beginn der Ausbildung. Denn zu diesem Zeitpunkt ist er noch an eine Regelung mit Ihnen interessiert. Hat er sich einmal für den Wechsel des Unternehmens entschieden, wird es sehr viel schwerer werden, eine solche Regelung durchzusetzen.
Allerdings können Sie den Mitarbeiter nicht unbegrenzt lange an Ihr Unternehmen binden. Denn schlißlich gibt es das Grundrecht der Berufs- und Berufswahlfreiheit.
Wie lange Sie Ihren Mitarbeitern durch eine solche Rückzahlungsklausel an das Unternehmen binden können, hängt unter anderem von der Dauer der Ausbildung selbst ab. Weitere entscheidende Faktoren sind die Vorteile, die der Arbeitnehmer durch die Fortbildung erfährt, die Qualität der erworbenen Qualifikation und schließlich auch die Höhe der Fortbildungskosten, die Sie als Arbeitgeber übernommen haben.
Bei einer Freistellung des Mitarbeiters bis zu einem Monat, können Sie ihn in der Regel maximal 6 Monate an das Unternehmen binden. Haben Sie ihn 6 Monate bis einem Jahr freigestellt, beträgt die Bindungswirkung maximal 3 Jahre. Noch länger werden Sie Ihre Mitarbeiter nur im absoluten Ausnahmefall binden können.
Bei der Formulierung der vertraglichen Regelung sollten Sie sich im Einzelfall beraten lassen.
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