So profitieren Sie von einer Modernisierung Ihrer Mietobjekte

Manche Vermieter scheuen sich, umfangreiche Modernisierungen in Angriff zu nehmen, weil eine Gebäudemodernisierung mit Arbeit und Kosten verbunden ist. Aber einerseits werden Sie als Vermieter schon durch entsprechende Gesetze, beispielsweise die Energiesparverordnungen, immer mehr zu Modernisierungen gezwungen, und andererseits: Unterm Strich rechnet es sich für Sie.

Bei Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem Mietobjekt profitieren Sie gleich 6-fach:

  1. Die von Ihnen getätigten Investitionen können Sie unter den gesetzlichen – und im Folgenden beschriebenen – Voraussetzungen auf Ihre Mieter umlegen. Die Mieter tragen so letztlich einen erheblichen Teil der Modernisierungskosten.
  2. Ihre Wohnung erhält durch die Modernisierung einen zeitgerechten Wohnkomfort. Dadurch können Sie sie am Markt besser vermieten und Ihre Wohnung wird auf diese Weise zukunftssicher.
  3. Höhere Mieten bedingen zudem regelmäßig eine bessere Mietklientel.
  4. Der Wert Ihrer Immobilie steigt durch die vorgenommene Modernisierung nachhaltig.
  5. Ihre Modernisierungskosten können Sie in voller Höhe steuerlich absetzen. Das beschert Ihnen einen hohen Steuervorteil.
  6. Schließlich: Nach rund 9 Jahren hat Ihr Mieter die Modernisierung durch die gestiegene Miete "bezahlt". Die Miete bleibt aber auch danach weiter erhöht.

Diese Urteile erleichtern Ihre Modernisierung und steigern die Rentabilität Ihres Mietobjekts
Die Modernisierungskosten können Sie nicht nur im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf Ihre Mieter umlegen. Auch bei späteren Mieterhöhungen profitieren Sie. So hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass eine Wärmedämmung im Mietspiegel wohnwerterhöhend zu berücksichtigen ist – auch wenn der Mietspiegel dies nicht ausdrücklich ausweist (LG Hamburg, Urteil v. 11.09.09, Az. 311 S 106/08).

Kurzfristige Mitteilung genügt
Modernisierungen, die Sie aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtung durchführen, brauchen Sie Ihrem Mieter nicht 3 Monate vor Baubeginn detailliert anzukündigen. Es genügt eine kurzfristige Mitteilung, damit der Mieter sich auf den Termin einstellen kann, urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v.04.03.09, Az. VIII ZR 110/08).

Modernisierungskosten nach Wohnfläche umlegen
Und auch bei der Verteilung von Modernisierungskosten auf mehrere Wohnungen gibt es Erleichterungen: Diese dürfen Sie nach einem Urteil des Landgerichts Münster jetzt einfach nach Wohnfläche umlegen (LG Münster, Urteil v. 26.11.09, Az. 8 S 131/09).