So profitieren Sie von ausbildungsbegleitenden Hilfen

Wenn Sie Azubis beschäftigen, die nicht zu den leistungsstärksten gehören, dann sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Es gibt Möglichkeiten, ausbildungsbegleitenden Hilfen der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen – und das völlig kostenneutral.

Bei ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) handelt es sich um zusätzlichen Unterricht, der in kleinen Lerngruppen – in der Regel nach Feierabend – für Azubis angeboten wird. Dieser wird in der Regel von privaten Bildungsträgern durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch die Arbeitsagentur. Grundsätzlich können durch ABH-Maßnahmen folgende Bereiche, in denen ein Azubi Schwächen aufweist, gefördert werden:

  • Abbauen von Sprach- und Bildungsdefiziten
  • Nacharbeiten des Berufsschulstoffs
  • Gezielte Prüfungsvorbereitung
  • Förderung der Fachpraxis und der Fachtheorie
  • Persönlichkeitsförderung durch sozialpädagogische Begleitung

Es ist somit sowohl Inhalte denkbar, mit denen der Azubi gezielt – auf seine spezielle Ausbildung ausgerichtet – gefördert wird. Aber auch Defizite, die der Azubi mit in die Ausbildung bringt, weil er beispielsweise in Deutsch oder Mathematik Schwächen offenbart, können mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gezielt angegangen werden.

Die Antragstellung bei ausbildungsbegleitenden Hilfen

  1. Machen Sie sich kundig, welche ABH-Maßnahmen von Ihrer Arbeitsagentur gefördert werden.
  2. Gleichen Sie das Angebot der Arbeitsagentur mit den Defiziten Ihrer Auszubildenden ab. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Teilnahme an ABH-Maßnahmen für einen oder mehrerer Ihrer Azubis infrage kommt, dann sprechen Sie die betroffenen Kandidaten an.
  3. Ist der Azubi ebenfalls bereit, freiwillig an einer solchen Maßnahme teilzunehmen, dann ist er derjenige, der den Antrag bei der Arbeitsagentur stellt. Hierzu muss er seine letzten Zeugnisse der Schule bzw. der Berufsschule vorlegen, seinen Ausbildungsvertrag sowie seinen Lebenslauf mitbringen und einen entsprechenden Antrag stellen.
  4. Für den Fall, dass der zusätzliche Unterricht doch während der Ausbildungszeit stattfindet, stellen Sie den Auszubildenden selbstverständlich frei.
  5. Die Vorteile für alle Beteiligten liegen auf der Hand: Sie bieten Ihrem Azubi zusätzlichen Unterricht an, ohne sich um die Organisation und um die Finanzierung kümmern zu müssen. Der Azubi wird gezielt gefördert und erbringt in der Zukunft hoffentlich bessere Arbeitsergebnisse bzw. Noten in der Berufsschule.