So nehmen Sie als Betriebsrat ab sofort auf die Personalplanung Einfluss

Um frühzeitig sicherzustellen, dass erforderliches Personal am richtigen Ort zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung steht, ist eine konsequente Personalplanung erforderlich. Verantwortlich für die Personalplanung ist der Arbeitgeber, aber auch ein Betriebsrat hat gute Möglichkeiten, bei der Personalplanung Einfluss zu Gunsten der Kollegen zu nehmen.

Der Betriebsrat und die Personalplanung
Häufig steht die Personalplanung unter Verdacht, ein bloßes Instrument Ihres Arbeitgebers zur Verfolgung seiner Interessen zu sein. So ist es allerdings in den meisten Fällen nicht. Vielmehr ziehen aus einer guten Personalplanung auch Sie und Ihre Kollegen Nutzen.

So profitieren Sie und Ihre Kollegen unter anderem von einer höheren Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und der gezielten Förderung ihrer Fähigkeiten. Damit das allerdings auch tatsächlich passiert, sollten Sie als Betriebsrat von Anfang Einfluss auf die Personalplanung nehmen.

Personalplanung: Welche grundlegenden Überlegungen Ihr Arbeitgeber anstellt
Grundlegend für jede Personalplanung ist die Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten. In diesem Zusammenhang muss sich Ihr Arbeitgeber überlegen, ob er die Personalplanung zentral (d.h., die Personalabteilung gibt die Personalplanungen vor) oder dezentral (d.h., die Abteilungsleiter erstellen den jeweiligen Plan und reichen ihn an die Personalabteilung weiter) organisieren möchte. Beachten Sie: Welche Vorgehensweise für welchen Betrieb am besten geeignet ist, muss abhängig von Art und Struktur des Unternehmens entschieden werden.

Wie Ihr Arbeitgeber vorgeht
Die Bestimmung des Personalbedarfs gehört zu den zentralen Aufgaben Ihres Arbeitgebers im Rahmen der Personalplanung. Denn kennt Ihr Arbeitgeber die genauen Anforderungen an die Arbeitnehmer nicht, können die notwendigen Maßnahmen nicht eingeleitet werden. Ihr Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, den Personalbedarf zu ermitteln.

Im Hinblick auf die Anzahl besteht die Möglichkeit, Schätzungen durchzuführen, einen Stellenbesetzungsplan hinzuziehen und mit der Kennzahlenmethode zu arbeiten. Als Betriebsrat sollten Sie – sofern Sie gefragt werden – für die Kennzahlenmethode plädieren. Sie arbeitet mit festen Bezugsgrößen. Je nach Art des Betriebs sind unterschiedliche Bezugsgrößen sinnvoll.

Neben der Festlegung des Personalbedarfs müssen auch die Anforderungen an die Beschäftigten festgestellt werden. Es geht vor allem darum, Schwächen in der Belegschaft zu bestimmen und sie durch entsprechende Neueinstellungen auszuräumen. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelt Ihr Arbeitgeber  meist  Stellenbesetzungspläne,  Anforderungsprofile einer Stelle und Eignungsprofile der Beschäftigten.

Wenn der Bedarf geklärt ist
Steht der Personalbedarf fest, wird Ihr Arbeitgeber prüfen, ob er Anpassungen vornehmen muss. Dazu wird der Personalbedarf mit dem Personalbestand verglichen.

Ihre Rolle als Betriebsrat
Ihr Arbeitgeber muss Sie als Betriebsrat über die Personalplanung rechtzeitig und umfassend informieren (§ 92 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Zudem ist er verpflichtet, sich mit Ihnen über notwendige Maßnahmen zu beraten.

Praxis-Tipp „Personalplanung“
Machen Sie ihm Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und deren Durchführung. Versuchen Sie zudem, mit Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass er Sie zu den entsprechenden Sitzungen einlädt. So können Sie sich frühzeitig einbringen und die Interessen Ihrer Kollegen gut vertreten. Das heißt vor allem, einem eventuellen Personalabbau entgegenzuwirken, z.B. durch Vereinbarung von Personalentwicklungsmaßnahmen.

Aber auch, wenn es um den Aufbau von Personal geht, können Sie im Interesse Ihrer Kollegen gute Vorarbeit leisten. Bestehen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber darauf, eine Stelle zunächst intern auszuschreiben (§ 93 BetrVG). Am besten vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Eckpunkte in einer Betriebsvereinbarung.