So machen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung unangreifbar

Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist eine mühsame Aufgabe, die Ihnen kein Mieter entlohnt. Eine korrekte Betriebskostenabrechnung ist dennoch in Ihrem Interesse, denn die korrekte Betriebskostenabrechnung ist Voraussetzung dafür, dass Ihnen Ihr Mieter jeden Cent erstatten muss. Dabei gibt es für Sie auch in diesem Jahr wieder viel zu beachten.
Top-Thema „Betriebskostenabrechnung“
Eine Betriebskostenabrechnung müssen Sie erstellen, wenn der Mieter Ihnen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zahlt. Haben Sie hierfür eine Pauschale vereinbart, brauchen Sie also auch nicht abrechnen. Doch Vorsicht, neuerdings gibt es eine Ausnahme: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Sie wegen der Heiz- und Warmwasserkosten auch einen Pauschalbetrag abrechnen.

Beachten Sie, dass Sie für die Übergabe Ihrer Betriebskostenabrechnung an den Mieter nicht automatisch bis zum 31. Dezember jeden Jahres Zeit haben. Das Gesetz schreibt Ihnen nur eine jährliche Abrechnung vor, wobei Sie das Abrechnungsjahr selbst festlegen können. Wichtig ist nur, dass Sie Ihrem Mieter binnen eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode die Betriebskostenabrechnung erstellen.

Das Versäumen dieser Frist kann Sie bares Geld kosten – eine Nachzahlung braucht der Mieter dann nicht mehr zu leisten. Noch schlimmer: Wird gar nicht abgerechnet, kann Vermietern nun sogar Haft drohen!
Betriebskostenabrechnung: Stellen Sie die Weichen richtig
Für Ihre nächste Abrechnung besonders wichtig: Passen Sie die Vorauszahlungen wegen der gestiegenen Mehrwertsteuer an und verhindern Sie so, dass Sie von Ihren Mietern allzu hohe Nachzahlungen einfordern müssen.
Praxis-Tipp „Betriebskostenabrechnung“
Oberstes Gebot Ihrer Betriebskostenabrechnung sollte deren Verständlichkeit sein. Kann der Mieter sie inhaltlich nicht nachvollziehen, könnten Sie eine Nachzahlung von ihm nicht fordern – selbst dann nicht, wenn die Abrechnung rechnerisch korrekt ist. Kontrollieren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit daher stets, ob Ihre Betriebskostenabrechnung die folgenden Angaben enthält:
  • Bezeichnung des Mietobjekts
  • Angabe der Abrechnungsperiode
  • Angabe der Gesamtkosten
  • Angabe und Erläuterung des Verteilungsschlüssels
  • Berechnung der auf das Mietobjekt entfallenden Kosten
  • Abzug der Vorauszahlungen
  • Ergebnis der Abrechnung (Guthaben/Nachforderung)