So lange hat Ihr Azubi Anspruch auf Vergütung

Der Vergütungsanspruch von Auszubildenden ist in § 17 Berufsbildungsgesetz geregelt. Danach müssen Sie ihm eine angemessene Vergütung gewähren. Was heißt das aber konkret? Und wann endet dieser Anspruch? Dies erfahren Sie im folgenden Artikel (Stand: Oktober 2014).

Eine angemessene Vergütung zahlen Sie dann, wenn Sie sich am für Sie gültigen oder an einem vergleichbaren Tarifvertrag orientieren. Sind Sie nicht tarifgebunden, dann sollten Sie mindestens 80% der üblichen, also beispielsweise der tariflichen, Vergütung zahlen. Darüber hinaus müssen Sie die Vergütung einmal im Jahr erhöhen. Üblicherweise geschieht das zu Beginn eines jeden Ausbildungsjahres.

Der Auszubildende hat so lange Anspruch auf Vergütung, wie seine Ausbildung dauert. Das klingt erst einmal recht einfach, kann aber kompliziert werden, weil nicht immer klar ist, wann die Ausbildung endet. Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten.

Ausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung

Beispiel: Der Azubi besteht seine Prüfung Mitte Januar. Der Ausbildungsvertrag läuft aber noch bis Ende März. Trotz der Angaben im Ausbildungsvertrag ist eine Ausbildung aber mit dem Bestehen der Abschlussprüfung beendet. Er muss danach nicht mehr arbeiten und hat auch keinen Vergütungsanspruch.

Die Ausbildungszeit läuft ab

Ist das Ende der Ausbildung laut Ausbildungsvertrag erreicht, die Prüfung findet aber erst ein paar Tage oder Wochen später statt, so ist die Ausbildung zu diesem früheren Zeitpunkt bereits beendet. Die Verpflichtungen der Vertragsparteien existieren dann auch nicht mehr, was auch für den Vergütungsanspruch gilt.

Die Ausbildung endet mit einer Kündigung

Wenn eine der beiden Seiten zu Recht das Ausbildungsverhältnis kündigt, dann erlischt der Vergütungsanspruch ebenfalls mit dem Ende der Ausbildung.

Der Aufhebungsvertrag

Beide Seiten wollen die Ausbildung beenden und einigen sich auf einen Aufhebungsvertrag. In diesem Vertrag ist der Zeitpunkt des Endes der Ausbildung angegeben. Dieser ist dann auch maßgeblich für den Zeitpunkt, ab wann die Vergütung nicht mehr gezahlt werden muss.

Der Auszubildende stirbt

Diese traurige, aber zum Glück seltene Variante lässt den Vergütungsanspruch des Auszubildenden mit dem Tag seines Todes beenden.

Sonderfall: Ein Auszubildender fällt durch die Abschlussprüfung

Seine Ausbildung verlängert sich um 6 Monate. Er kommt damit – rein zeitlich gerechnet – in das 4. Ausbildungsjahr. In diesem müssen Sie ihm ebenfalls seine Vergütung bezahlen. Allerdings müssen Sie die Vergütung dann nicht erhöhen. Es gilt nämlich: Er tritt nicht offiziell ins 4. Ausbildungsjahr ein, sondern wiederholt Teile des 3. Ausbildungsjahres. Insofern muss auch nur die Vergütung des 3. Ausbildungsjahres gezahlt werden.