So kommen Sie an die nächste Steuerentlastung

Da die Änderung erst im Laufe des Jahres 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet werden konnte, steht die Lohnabrechnung nun vor dem Problem, die rückwirkenden Steueränderungen umsetzen zu müssen. Es werden zum Glück keine rückwirkenden Korrekturen gefordert.

Die Änderungen durch die Anhebung des Grundfreibetrags erfolgt "kumuliert" mit der Abrechnung im Dezember 2015. Daher gibt es für den Dezember 2015 auch eine neue Steuerberechnung.

Im Juristendeutsch heißt das: "Die Neuregelungen für 2015 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn erstmals anzuwenden auf laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 30.11.2015 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 30.11.2015 zufließen.

Bei der Lohnsteuerberechnung für Lohnabrechnungszeiträume im Dezember 2015, ist zu berücksichtigen, dass die Änderungen bis zum 30.11.2015 nicht angewandt werden dürfen. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu entsprechende Programm­ablaufpläne aufzustellen und bekannt zu machen."

Anhebung des Grundfreibetrags

  • Der steuerliche Grundfreibetrag ist rückwirkend ab dem 1.1.2015 von bislang 8.354 € um 118 € auf 8.472 € angehoben.
  • Ab Januar 2016 steigt er um weitere 180 € auf dann 8.652 €.
  • Daneben wird mit dem Gesetz auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1.908 € (Steuerklasse II) erhöht.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag 2015 steigt um 144 € auf 4.512 € und 2016 um weitere 96 € auf 4.608 € pro Jahr.

Was bringt die Steuerentlastung?

Die Steuerentlastung im Dezember 2015 bringt bei einem Monatsbrutto von 3.000 € und Steuerklasse I rund 25 € Steuerermäßigung für das komplette Jahr 2015. Für die Lohnabrechnung können Sie also davon ausgehen, dass es bei Gehältern zwischen 1500 und 5000 € eine Steuerentlastung von durchschnittlich 25 € je Arbeitnehmer gibt, also die Lohnsteueranmeldung entsprechend geringer ausfallen dürfte.

Das Kindergeld steigt rückwirkend ab 1.1.2015

Auch das Kindergeld wird im laufenden Jahr um 4 € monatlich erhöht – rückwirkend ab dem 1.1.2015.

In 2015 bedeutet dies konkret:

  • von 184 € auf 188 € für das 1. und 2. Kind
  • von 190 € auf 194 € für das 3. Kind
  • von 215 € auf 219 € ab dem 4. Kind

In 2016 um weitere 2 €

  • von 188 € auf 190 € für das 1. und 2. Kind
  • von 194 € auf 196 € für das 3. Kind
  • von 219 € auf 221 € ab dem 4. Kind

Für Familien soll das Kindergeld für den Zeitraum Januar bis September mit der Oktoberauszahlung gezahlt werden.