Räumungsklage gegen Mietnomaden ist langwierig und teuer
Bis Mietnomaden wegen Zahlungsverzugs die Mietwohnung räumen müssen, vergehen oft viele Monate mit weiteren Mietausfällen. Als Vermieter können Sie zunächst nur abwarten, bis der Mietrückstand eine fristlose Kündigung Ihrerseits rechtfertigt. Sie müssen erst kündigen, um dann eine Räumungsklage einreichen zu können. Das Verfahren ist langwierig und teuer. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie auf den Mietrückständen ebenso sitzen wie auf den Verfahrenskosten.
Wie Sie Mietnomaden durch eine einfache Mietvertragsklausel vorbeugen
Dem können Sie als Vermieter vorbeugen, indem Sie die Zahlungsbereitschaft Ihrer neuen Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses testen. Nach einem wichtigen Urteil des Landgerichts Bonn (LG Bonn, Urteil v. 01.04.09, Az. 6 T 25/09) dürfen Sie in Ihren Mietvertrag eine Klausel aufnehmen, nach der Sie die Übergabe der Wohnung von der Zahlung der 1. Rate der Kaution und der ersten Monatsmiete abhängig machen.
Testen Sie die Zahlungsbereitschaft und beugen Sie Mietnomaden vor
Diese Regelung über die Zahlung der Kaution verbunden mit der Zahlung der ersten Miete stellte keine unangemessene Benachteiligung eines Mieters dar. Vielmehr überwiegt zu Beginn des Mietverhältnisses Ihr Sicherungsbedürfnis als Vermieter.
Schließlich werden potentielle Mietnomaden durch solch eine Regelung abgeschreckt und Ihnen als Vermieter spart dies viel Geld und den ganzen Ärger. Beugen Sie dem Einzug von Mietnomaden vor und machen Sie deshalb die Übergabe Ihrer Mietwohnung von der Zahlung der ersten Monatsmiete und der Kaution abhängig.