So können Sie mit dem Freistellungsauftrag bares Geld sparen

Die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 wurde damit begründet, dass ab sofort mehr Steuergerechtigkeit herrschen sollte und die verschiedenen Arten von Kapitalerträgen gleichmäßig - und dafür mit einem niedrigeren Steuersatz - besteuert werden sollten. Erfahren Sie hier mehr über den Freistellungsauftrag.

Für viele Anleger neu griff der Staat sofort zu, sodass der Anleger nur noch einen reduzierten Netto-Betrag des Gewinns gutgeschrieben bekommen hat.

Für Viele gewöhnungsbedürftig ist dabei die Tatsache, dass der Staat nicht automatisch den Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt. Ein
Freistellungsauftrag
bringt deshalb für alle Sparer folgende Vorteile:

Sofortige Brutto-Auszahlung aller Kapitalerträge bis zur Freigrenze

Jeder, der einen Freistellungsauftrag einreicht, der erhält Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge bis zur Grenze von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten sofort und ohne Abzüge ausbezahlt. Damit kann er das Geld gleich verwenden und wieder anlegen und muss nicht solange warten, bis die Steuererklärung des Auszahlungsjahres gemacht und bearbeitet ist.

Je nach dem, wann die Zahlung erfolgt ist und wann die Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern erfolgt, kann der Anleger oft mehr als ein Jahr früher über das Geld verfügen. 

Kein "Vergessen" der gezahlten Steuern mehr 

Bis zur Einführung des vollständigen Informationsaustausches kann es auch bei Kapitalerträgen bis zu 801 bzw. 1.602 Euro dazu kommen, dass Anleger die gezahlten Kapitalertragsteuern leider vergessen. Wer die Jahressteuerbescheinigung der Bank nicht beilegt und die Beträge nicht auf der Anlage KSO angibt, der verzichtet im schlechtesten Fall auf die Erstattung dieser Beträge.

Dies kann bei einem Steuersatz von 25 % plus Kirchensteuer locker einen Betrag von 200 Euro bzw. 400 Euro übersteigen. Deshalb gilt: Den Freistellungsauftrag auszufüllen, kann bares Geld sparen. 

Der Freistellungsauftrag gilt nicht nur für eine Bank

Wer gemäß dem Prinzip der Risikostreuung seine Geldanlagen auf mehrere Banken verteilt hat, der kann auch den Freibetrag entsprechend verteilen. Allerdings steht jedem Steuerpflichtigen nur ein Freibetrag zu, weshalb die Gesamtsumme der ausgestellten Aufträge nicht 801 bzw. 1.602 Euro übersteigen darf.

Im vor einigen Jahren neu geschaffenen Bundeszentralamt für Steuern werden die Summen geprüft! Deshalb empfiehlt es sich nicht, einen in der Gesamtsumme zu hohen Betrag anzugeben. 

Insgesamt gesehen, lohnt sich der vergleichsweise kurze Zeitaufwand zum Ausfüllen, da mit diesem Formular und der Einreichung bei der Bank keinerlei Nachteile verbunden sind.