So können Sie Ihre Ausbildung verkürzen!

Nicht alle Auszubildenden brauchen zum Erlernen eines bestimmten Ausbildungsberufs die gleiche Zeit. Manche haben von Beginn an bessere Voraussetzungen und unter anderen kristallisiert sich das im Laufe der Ausbildungszeit heraus. Dem kann man Rechnung tragen. Wie Sie Ihre Ausbildung verkürzen können, erfahren Sie hier.

So können Sie Ihre Ausbildung verkürzen:

Es gibt 3 verschiedene Varianten, wie Sie Ihre Ausbildung verkürzen können. Bei der Variante 1 wird Ihre berufliche Vorbildung angerechnet. Verfügt der Auszubildende bereits über berufliche Vorkenntnisse, die er nachweislich erworben hat, so kann das zu einer Anrechnung auf die Ausbildungszeit führen und Ihre Ausbildung verkürzen.

Ein typisches Beispiel hierfür ist das sogenannte Berufsgrundbildungsjahr. Wurde dieses einschlägig absolviert, dann führt das dazu, dass die Ausbildungszeit um ein ganzes Jahr verkürzt wird. Wichtig ist hierbei, dass die Ausbildungszeit nicht hinten sondern vorne abgeschnitten wird. Die Konsequenz: Der Azubi beginnt seine Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr und es muss ihm auch die entsprechend höhere Vergütung gezahlt werden.

Variante 2, mit der Sie Ihre Ausbildung verkürzen können

Ist auch ohne berufliche Vorbildung zu erwarten, dass der Azubi die Prüfungen nach kürzerer Zeit bestehen kann, dann kann die Ausbildungszeit ebenfalls verkürzt werden. Das geht, beispielsweise bei Abiturienten, bereits im Vorfeld der Ausbildung und wird im Vertrag von Beginn an berücksichtigt.

Aber auch während der Ausbildung kann dieser Schritt noch vorgenommen werden. Das wird dann der Fall sein, wenn sich in der bisherigen Ausbildungszeit herauskristallisiert hat, dass berufliche Handlungskompetenz in kürzerer Zeit als vorgesehen erworben werden kann.

Variante 3, mit der Sie Ihre Ausbildung verkürzen können

Wenn sich der Azubi bereits lange vor Ausbildungsende fit genug für die Abschlussprüfung fühlt, dann kann er ebenfalls zu einer vorgezogenen Prüfung (z. B. 6 Monate früher) zugelassen werden. Hierzu benötigt er allerdings eine positive Stellungnahme des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule.

Diese Variante ist recht unbürokratisch, da mit ihr keine Änderung des Berufsausbildungsvertrages vorgenommen werden muss, aber genauso effektiv, wenn Sie Ihre Ausbildung verkürzen wollen.