So können Sie einer digitalen Betriebsprüfung gelassen entgegensehen

Seit dem Fall von Postchef Klaus Zumwinkel sind die Steuerprüfer viel beschäftigt. Denn es geht darum, die größte Steueraffäre Deutschlands aufzuklären. Doch nicht nur Großverdiener mit einer Stiftung in Liechtenstein sind verdächtig. Die Finanzverwaltung entscheidet auch nach Los, wer geprüft wird. Es kann also auch Sie als Unverdächtigen treffen. Vermeiden Sie, dass Sie zu Unrecht in Verdacht kommen. Lernen Sie die geheimen Tricks der digitalen Betriebsprüfer kennen, dann brauchen Sie sich vor einer Betriebsprüfung nicht zu fürchten.

Briefe, E-Mails – nichts ist bei der Betriebsprüfung tabu
Betriebsprüfer sind dazu berechtigt, neben den typischen Buchhaltungsunterlagen und Journalen auch E-Mails, Geschäftsbriefe und Kalkulationsunterlagen zu sichten. Ein aktuell gültiges Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Januar 2007 berechtigt sie dazu. Darin steht, dass alle Daten, die zur Klärung eines steuerlichen Sachverhalts beitragen, steuerlich relevant sind und daher geprüft werden dürfen. Weil Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind, kann der Prüfer auch nach der Betriebsprüfung noch von Ihnen verlangen, ihm entsprechende Daten mit Ihrer geschäftlichen Korrespondenz auszuhändigen.

Digitale Betriebsprüfung: Diese 3 Möglichkeiten hat der Prüfer
Um Ihre digitale Buchhaltung zu prüfen, nutzen die Mitarbeiter des Fiskus 3 Möglichkeiten:

  1. Die Prüfer greifen unmittelbar auf die Buchhaltungs-Software Ihres Unternehmens zurück. Dazu nutzen sie ein vom Anbieter Ihrer Buchhaltungs-Software erstelltes Programm. Das erlaubt nur den Zugriff auf steuerlich relevante Daten. Dieses Verfahren ist daher für Sie relativ sicher.

  2. Der Prüfer lässt sich von einem Ihrer Buchhalter die ihn interessieren den Auswertungen erstellen. Diese Variante ist für Sie teuer, weil Sie dem Fiskus Personal zur Verfügung stellen müssen.

  3. Der Prüfer verlangt eine Daten-CD mit der kompletten Buchhaltung, um diese dann in die mitgebrachte Prüfer-Software IDEA einzuspielen. Diese Variante ist die gefährlichste für Sie, denn dieses Programm bringt Unstimmigkeiten zum Vorschein, von denen Sie nichts ahnen. Prüft das Finanzamt z.B. eine Eisdiele, können die Prüfer das Wetter mit den jeweiligen Tageseinnahmen abgleichen. Das Gleiche gilt für Geburtstage und Spesenabrechnungen. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass das Programm sehr kompliziert ist und viele Prüfer damit überfordert sind.

Praxis-Tipp
Die Situation ist sicher unangenehm für Sie. Wenn Sie aber der Überzeugung sind, nichts zu verbergen zu haben, dann gewähren Sie dem Prüfer auch den Zugriff auf Daten, die Sie selbst für steuerlich nicht relevant halten. Andernfalls droht Ihnen eine noch peniblere Betriebsprüfung. Fragen Sie im Zweifel auch Ihren Steuerberater.

Wie Sie nicht unter Generalverdacht kommen
Auch wenn Ihre Buchhaltung in sich schlüssig ist und keinen Anlass zur Beanstandung geben dürfte, kann der Prüfer doch fündig werden. Dazu nutzt er den Chi-Quadrattest. Damit versucht der Steuerbeamte, frei erfundene Zahlen in der Buchhaltung zu entlarven. Nach dem Chi-Quadrattest ist aber davon auszugehen, dass Zahlen z.B. im Fahrtenbuch gleichmäßig verteilt vorkommen. Da jeder Mensch unbewusst bestimmte Zahlen bevorzugt, häufen sich einzelne Zahlen- und Zahlenfolgen. Das heißt, Sie stehen sofort unter Verdacht!