So können Sie den Gründungszuschuss für sich nutzen!

Der Gründungszuschuss ist einer der wichtigsten Bestandteile der Gründungsförderung in Deutschland. Mit ihm kann man bis zu 18.000 Euro Förderungsgelder erhalten, um den Traum des eigenen Geschäfts zu verwirklichen. Aber nicht immer ist klar, wer überhaupt Anspruch auf diesen Zuschuss hat oder wie man diesen beantragen kann. Erfahren Sie hier mehr über den Gründungszuschuss!

Wer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss?

Grundsätzlich haben Menschen Anspruch auf einen Gründungszuschuss, wenn sie Arbeitslosengeld I bereits beziehen oder in Zukunft beziehen würden: also Arbeitslose und Noch-Angestellte. Dabei gibt es aber einige Fristen zu beachten. Zum einen muss man zum Zeitpunkt der eigentlichen Gründung mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Zudem müssen zum Zeitpunkt der Gründung noch 150 Tage Anspruch auf ALG I bestehen: Wenn Sie also erst einen Antrag stellen, kurz bevor Ihr ALG-Anspruch ausläuft, erhalten Sie den Gründungszuschuss nicht.

Auch müssen Sie, um Anspruch auf einen Gründungszuschuss zu haben, innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge in eine Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Die Höhe dieser Beitragszahlungen bestimmt außerdem die Höhe Ihres ALG-Anspruchs und wie hoch dann auch Ihr Gründungszuschuss sein wird. Wenn Sie dann einen Gründungszuschuss erhalten, kann dieser bis zu 15 Monate lang ausgezahlt werden.

In den ersten 6 Monaten erhalten Sie den Zuschuss in Höhe Ihres bisherigen ALG-Anspruchs plus einer  monatlichen Zulage von 300 Euro für Sozialversicherungsausgaben. Die folgenden 9 Monate wären dann eine einmalige Verlängerung des Gründungszuschusses, in der Sie nur noch die 300-Euro-Zulage erhalten würden. 

Wie können Sie einen Gründungszuschuss erhalten?

Um einen Gründungszuschuss zu erhalten, stellen Sie nicht einfach nur einen Antrag, reichen ihn ein und erhalten Ihr Geld. Es ist ein langwieriger Prozess. Zuerst kommt natürlich die Geschäftsidee und diese sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bei Ihrer Arbeitsagentur besprechen. Dort erhalten Sie auch Ihren Förderungsantrag. Diesen erhalten Sie nur vor Ort, nicht im Internet. Diesen abzuholen, stellt keine Verpflichtung zur Gründung dar, aber definitiv eine Absicht, auf die Ihr Sachbearbeiter Rücksicht nehmen wird.

Nach der Abholung des Antrages bis zum eigentlichen Einreichen sind dann noch viele Schritte für Sie zu erledigen. Zum einen müssen Sie einen Businessplan erstellen und ihn von einer fachkundigen Stelle absegnen lassen. Sie müssen wahrscheinlich Genehmigungen für Ihr Geschäft beantragen und definitiv Ihre Selbstständigkeit anmelden. Sie sollten Seminare und Workshops zur Vorbereitung besuchen.

Erst wenn Sie diese Schritte alle abgearbeitet haben, können Sie zurück zu Ihrer Arbeitsagentur gehen und Ihren Antrag auf Gründungszuschuss einreichen. Dazu müssen Sie auch ein Exemplar Ihres Businessplans und den Nachweis Ihrer Anmeldung zur Selbstständigkeit abgeben. Danach entscheidet dann die Arbeitsagentur bzw. die ARGE, ob Sie den Gründungszuschuss erhalten oder nicht.