Viele Unternehmen schielen angesichts mangelnder deutscher Bewerber ebenfalls interessiert ins Ausland, scheuen sich jedoch, dort tatsächlich auf die Suche nach neuen Mitarbeitern zu gehen.
Die Gründe hierfür sind vielfältig, zumeist ist allerdings Unkenntnis die Ursache. Viele Unternehmer wissen ausländische Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse und damit auch die Qualifikation des potenziellen Mitarbeiters nicht einzuschätzen, zudem fehlen Kenntnisse um rechtliche Belange sowie um die Möglichkeiten, ausländische Fachkräfte überhaupt aufs eigene Unternehmen aufmerksam zu machen und zu gewinnen.
Die rechtlichen Grundlagen
Arbeitnehmer aus den Ländern der EU sowie aus den EWR-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island genießen absolute Freizügigkeit. Arbeitnehmer aus diesen Ländern benötigen weder eine Arbeits- noch eine Aufenthaltserlaubnis. Dieses Prozedere vereinfacht die Gewinnung von Mitarbeitern sowie deren Arbeitsaufnahme in Deutschland natürlich erheblich.
Ausländische Fachkräfte aus Drittländern benötigen jedoch einen Aufenthaltstitel sowie eine Arbeitserlaubnis.
Mit der Einführung der Blauen Karte wurde das Verfahren jedoch erheblich vereinfacht, sodass ausländische Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss unkompliziert einen Arbeitsplatz in Deutschland gewinnen können. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Mindestarbeitsentgelt. Des Weiteren regelt die sogenannte Positivliste der Bundesagentur für Arbeit den ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Menschen mit einem Beruf, der auf dieser Liste zu finden ist, erhalten die Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung. Für Arbeitnehmer aus Ländern wie den USA, Kanada, Australien, Japan, Neuseeland, Südkorea, Andorra oder Monaco gelten deutlich vereinfachte Regeln für den Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Wenn Sie ausländische Fachkräfte gewinnen möchten
Wer ausländische Fachkräfte für sein Unternehmen gewinnen möchte, kann dies auf verschiedene Weise tun. Einerseits können Unternehmen auf geschäftliche Kontakte im Ausland zurückgreifen, die potenzielle Bewerber ansprechen können. Auch die staatlichen Job- bzw. Arbeitsämter im Ausland helfen bei der Vermittlung. Des Weiteren können Anzeigen in den großen landestypischen Printmedien geschaltet werden, wobei in der heutigen Zeit auch Anzeigen in den lokalen Jobbörsen sinnvoll sein können.
Die deutsche Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen mit vielfältigen Angeboten dabei, passende qualifizierte Bewerber aus dem Ausland zu finden, deren Kompetenzen einzuschätzen sowie diese später im beruflichen Alltag zu integrieren.
Programme wie „Make it in Germany“ oder „Fachkräfte-Offensive“ haben zum Ziel, zukünftige Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander finden zu lassen. Welcher ausländische Bildungs- und Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird und wie diese einzuordnen sind, können Unternehmen im sogenannten BQ-Portal überprüfen. Ein weiteres Informationsportal, das über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse Auskunft gibt, ist ANABIN, ein Projekt der Kultusministerkonferenz.
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