So holen Sie sich die ausländische Umsatzsteuer zurück

Viele Groß- und Außenhändler verschenken bares Geld. Vor allem dann, wenn Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Ausland unterwegs sind oder das Unternehmen sich auf einer ausländischen Messe präsentiert. Denn: Die in den üblichen Ausgaben, wie zum Beispiel Hotelübernachtungen, Verpflegung, Mietwagen, Teilnahmegebühren bei Kongressen und Tagungen, enthaltene ausländische Umsatzsteuer können Sie sich zurückholen.
So holen Sie sich die ausländische Umsatzsteuer zurück
Sie müssen keine Unsummen im Ausland ausgegeben haben. Eine Umsatzsteuererstattung ist oft schon ab 25 € gezahlter Umsatzsteuer pro Kalenderjahr möglich.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Sie sich die ausländische Umsatzsteuer zurückholen möchten:

  • Sie sind ein in Deutschland umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen.
  • Sie dürfen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel das Quartal, maximal das Kalenderjahr) in dem jeweiligen Land keine oder lediglich steuerfreie Umsätze getätigt oder nur Umsätze ausgeführt haben, für die Ihr Kunde die ausländische Umsatzsteuer abgeführt oder für Sie einbehalten hat.
Unterschiedliche Regelungen erschweren die Rückerstattung
Beachten Sie dabei: Für welche Leistungen eine Umsatzsteuererstattung möglich ist, variiert von Land zu Land.
Die Erstattung in Eigenregie zu beantragen ist zugegebenermaßen ein mühsames und langwieriges Unterfangen. Denn jedes Land hat seine eigenen Rückerstattungsprozesse und –regularien. Sie müssen jedes Jahr aufs Neue seitenlange Formulare ausfüllen – natürlich in der jeweiligen Landessprache.
Praxis-Tipp
Schneller und weniger mühsam funktioniert es, wenn Sie spezialisierte Dienstleister einschalten. Die Bearbeitungsgebühr liegt zwischen 2 und 20 % der erstatteten Umsatzsteuer.