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zinsgünstige Kredite und Kreditbürgschaften, die Ihnen zusätzlichen finanziellen Spielraum verschaffen und
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nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Investitionen sowie Investitionszulagen.
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Der Zinssatz ist bei öffentlichen Fördermitteln zumeist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Steigt das allgemeine Zinsniveau, hat das keine Auswirkungen auf Ihren Kredit.
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Öffentliche Kredite können Sie in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig ablösen.
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Geförderte Darlehen sind in der Anlaufphase meist tilgungsfrei. Aber Vorsicht: Berücksichtigen Sie die in der Folge höheren Zinsen in Ihrer Finanzplanung.
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Beantragen Sie einen öffentlichen Fördekredit, muss die Hausbank, die Ihren Förderantrag weiterleitet, für das Ihnen ausgezahlte Geld dem Förderinstitut gegenüber haften. Deshalb verlangt Ihre Bank auch bei Förderkrediten bankübliche Sicherheiten. Ist im Förderprogramm aber eine teilweise Haftungsfreistellung der Bank (bis zu 50 Prozent des Kreditbetrags) vorgesehen, dann brauchen Sie für diesen Teil keine Sicherheiten vorweisen. Allerdings wird der Kredit dann im Allgemeinen um 0,75 Prozentpunkte teurer.
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Sieht das ausgewählte Förderprogramm keine teilweise Haftungsfreistellung vor oder beantragen Sie keinen Förderkredit sondern ein normales Bankdarlehen, dann können Sie über Ihre Hausbank auch eine öffentliche Bürgschaft (bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags) beantragen.
Wie Sie Förderkredite erfolgreich beantragen
Anträge auf öffentliche Förderkredite können Sie nur über eine Bank einreichen. Das größte Handicap: Sie müssen Ihre Hausbank davon überzeugen, dass Ihr Finanzierungsvorhaben Hand und Fuß hat und Sie als Unternehmer fähig sind, ausreichende Erträge zur Rückzahlung der Fördermittel zu erwirtschaften. Bevor Sie also mit der Bank sprechen: Erstellen Sie einen Finanzplan zu Ihrem Vorhaben. Darin müssen Sie schlüssig nachweisen, dass sich Ihr Projekt rechnet.
Beachten Sie
Öffentliche Förderkredite und Bürgschaften werden grundsätzlich nur gewährt, wenn Sie den Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens stellen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten.
Sie sind zudem verpflichtet, die öffentlichen Mittel nur entsprechend dem beantragten Verwendungszweck einzusetzen.
Verringern sich zudem die Gesamtkosten Ihrer Investition, werden auch die Fördermittel entsprechend gekürzt. Um die zweckgemäße Verwendung sicher zu stellen, verlangen die Förderinstitute einen Verwendungsnachweis, den Ihre Bank mit unterschreibt. Auch einer Prüfung Ihrer Bücher seitens der Förderstellen müssen Sie zustimmen.
Was tun, wenn die Bank nicht mitspielen will
Je besser Sie selber über Fördermittel informiert sind, desto kompetenter können Sie mit Ihrer Bank verhandeln. Informationen erhalten Sie von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ihrer Region oder der für Sie zuständigen Kammer.
Eine Fundgrube ist die Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW www.kfw.de). Hier finden Sie aktuelle Konditionen, Hintergrundinformationen und elektronische Antragsformulare.
Oft ziert sich die Bank mit den Argumenten, die Finanzierungssumme sei zu klein, der Papierkrieg sei zu groß, an den öffentlichen Fördermitteln werde zu wenig verdient usw. Um diesen Abwehrargumenten vorzubeugen, verfolgen Sie diese Strategie:
- Entwickeln Sie schon selbst in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Berater ein tragfähiges Investitions- und Finanzierungskonzept.
- Bieten Sie der Bank an, alle notwenigen Unterlagen selbst zusammenzustellen und komplett einzureichen, um ihr so die meiste Arbeit abzunehmen
Praxis-Tipp
Die KfW bietet im Internet Formulare zum Download an, die Sie dann offline in Ruhe ausfüllen können.
Scheuen Sie sich nicht, Ihr Konzept – auch zeitgleich – mehreren Banken vorzulegen. Woanders wird es vielleicht wohlwollender beurteilt, oder Ihr Vorhaben passt besser in die allgemeine Investitionspolitik einer anderen Bank.