So funktioniert die Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis

Die Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis spaltet die Gesamtabweichung in eine Beschäftigungs- und Verbrauchsabweichung auf. Hierfür ist es allerdings erforderlich, den Gesamtkostenblock in fixe und proportionale Kostenelemente aufzuspalten.

Mit der starren Normalkostenrechnung ist es Ihnen nicht möglich, den Anteil der Gesamtabweichung näher zu bestimmen. Das bedeutet: Sie können nicht sagen, welchen Anteil die Preis- oder Mengenabweichung an der Gesamtabweichung hat.

Dies ist bei der Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis anders. Mit diesem Kostenrechnungssystem lässt sich sowohl eine Beschäftigungsabweichung als auch eine Verbrauchsabweichung berechnen.

Merkmale der Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis

Um im System der Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis die
Beschäftigungs- und Verbrauchsabweichung zu bestimmen, spalten Sie
zunächst die Gemeinkosten in fixe und proportionale Anteile auf. Hierfür bietet sich das folgende Vorgehen an:

  • Schritt 1: Für die Normalkostenrechnung auf Teilkostenrechnung
    ermitteln Sie zunächst für jede Kostenstelle die tatsächlich
    angefallenen Gemeinkosten. Anschließend spalten Sie diese
    Ist-Gemeinkosten mit einem Verfahren zur Kostenauflösung in fixe und variable Teile auf.
  • Schritt 2: Anschließend ermitteln Sie durch Division der variablen
    Kosten durch die dazugehörende Beschäftigung (beispielsweise der
    Fertigungsstunden oder der produzierten Menge) den sogenannten
    proportionalen Normalgemeinkostensatz.
  • Schritt 3: Die fixen Gemeinkosten werden bei der
    Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis durch die Normalbeschäftigung
    dividiert. Auf diese Weise erhalten Sie den fixen
    Normalgemeinkostensatz.
  • Schritt 4: Im letzten Schritt ermitteln Sie aus der Addition dieser
    beiden Normalgemeinkostensätze den Normalgemeinkostensatz, der
    allerdings nur bei Normalbeschäftigung gilt.

Wenn Sie diesen Normalgemeinkostensatz mit den tatsächlichen Fertigungsstunden multiplizieren, erhalten Sie die insgesamt in der Kostenträgerrechnung verrechneten Normalgemeinkosten.

Aufspaltung der Differenzen bei der Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis

Die Differenz zwischen den Ist-Gemeinkosten und den verrechneten Normalgemeinkosten ergibt die Über- bzw. Unterdeckung einer Kostenstelle.

Um diese Gesamtabweichung näher zu analysieren, spalten Sie diese in eine Beschäftigungsabweichung und eine weitere Abweichung auf, die nicht auf Beschäftigungseinflüsse zurückgeht. Hierzu benötigen Sie die sogenannten Normgemeinkosten, die sich aus der Addition von fixen Normalgemeinkosten einer Abrechnungsperiode und dem Produkt aus proportionalem Gemeinkostensatz mal Ist-Beschäftigung ergeben. Die Differenz zwischen diesen Kosten und den Ist-Gemeinkosten entspricht der Verbrauchsabweichung.

Vor- und Nachteile der Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis

Durch den getrennten Ausweis fixer und proportionaler Kosten verbessern sich bei der Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis die Möglichkeiten zur Kostenkontrolle.

Dennoch ist auch dieses Kostenrechnungssystem eine Vergangenheitsrechnung. Der Nachteil besteht vor allem darin, dass es Ihnen an einer Aussage darüber fehlt, ob die bei Ihnen ermittelten Normalkosten gut (niedrig) oder schlecht (zu hoch) sind.

Die Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis wird nur selten angewendet

Mit der Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis können Sie keine Aussagen darüber treffen, ob wirtschaftlich gearbeitet wurde oder nicht. Hierfür sind die verschiedenen Systeme der Plankosten– und Deckungsbeitragsrechnung wesentlich besser geeignet, sodass die Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis in der Praxis kaum zur Anwendung kommt.