Um eine Bekleidungsvorschriften in Ihrer Firma einzuführen, benötigen Sie einige Vorbereitung und eine Kleiderordnung, die für jeden Mitarbeiter klar ersichtlich ist. Daneben gilt auch hier, wer die Musik (Kleidung) bestellt, muss sie auch zahlen.
Die wichtigsten Kriterien für eine Bekleidungsordnung habe ich Ihnen zusammengestellt. Damit wirken Sie modischen Sünden ihrer Mitarbeiter entgegen und sorgen für ein einheitliches Erscheinungsbild Ihres Unternehmens nach außen.
Wenn Sie eine Kleiderordnung einführen wollen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten und schriftlich regeln.
Bereitstellung der Arbeitskleidung
Den Mitarbeitern werden von der Firma zum Zwecke der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbilds bestimmte Kleidungsstücke zur Verfügung gestellt:
- Oberbekleidung,
- Anzüge/ Overalls,
- Kopfbedeckungen.
Die Kosten für die Dienstkleidung trägt dabei der Arbeitgeber.
Sie müssen jeden Mitarbeiter verpflichten, die ihm zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung während der Arbeitszeit zu tragen. Beachten Sie bitte auch, dass das Anlegen der Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört.
Hierbei streiten sich oft die Gelehrten, ob das Ankleiden und Auskleiden Teil der Arbeitszeit ist.
Zweifelsfrei dabei ist, dass das Anlegen von Schutzkleidung zur Arbeitszeit gehört. Bei den Mitarbeitern gehört natürlich das An- und Auskleiden der Arbeitsschutzkleidung mit zur Arbeitszeit. Das gilt im Übrigen auch für die Körperpflege (Duschen), wenn es den Mitarbeitern nicht zumutbar ist, von der Arbeit verdreckt nach Hause zu fahren.
Anders sieht das jedoch aus, wenn es sich bei der Arbeitskleidung um „Freizeitkleidung“ geht. Also beispielsweise wenn die Arbeitnehmer von Ihnen ein neutrales grünes T-Shirt gestellt bekommen. Diese T-Shirts kann der Mitarbeiter durchaus morgens zu Hause schon anziehen. Das Ankleiden dieser Freizeitkleidung gehört dementsprechend nicht mit zur Arbeitszeit. Wenn sie aber ganz sicher gehen wollen, dann stellen Sie Ihren Mitarbeitern für das An- und Auskleiden Räumlichkeiten zu Verfügung, so dass sie sich dort ihre Dienstkleidung „während der Arbeitszeit“ anlegen können.
Regeln Sie die Behandlung der Arbeitskleidung
Sichergestellt werden muss natürlich auch, dass die Arbeitnehmer die zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung pfleglich behandeln. Denn die Arbeitskleidung ist Eigentum des Arbeitgebers. Dementsprechend ein Arbeitsmittel das zur Verfügung gestellt wird und das natürlich sorgsam zu behandeln ist. Machen Sie daher ganz eindeutig klar, dass die Mitarbeiter sorgsam mit der Arbeitskleidung umzugehen haben.
Ein Tragen der Arbeitskleidung in der Freizeit, beispielsweise beim Schwimmbadbesuch oder bei Sportaktivitäten in der Freizeit, sollten Sie verbieten.
Reinigung der Arbeitskleidung
Letztlich müssen Sie natürlich auch dafür sorgen, dass es sich um saubere Arbeitskleidung handelt. Das heißt Sie als Arbeitgeber tragen die Kosten für die Reinigung. Die Reinigungskosten für Arbeitskleidung dürfen grundsätzlich nicht auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Mir ist natürlich klar, dass es in der Praxis auch anderweitige Regelung gibt. Aber da sich bei der Arbeitsteilung immer Arbeitsmittel des Arbeitgebers handelt, ist der Betrieb dann auch für die Pflege und Reinigung zuständig.
Wenn Sie als Arbeitgeber die Reinigung übernehmen schaffen Sie klare Regelung. Hier kann man einen wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus integrieren, so dass den Arbeitnehmern regelmäßig auch saubere Arbeitskleidung zur Verfügung steht.
Ein weiterer Tipp: sorgen Sie auch dafür, dass regelmäßig von den Vorgesetzten kontrolliert wird, ob die Arbeitskleidung getragen wird und ob die Mitarbeiter die Arbeitskleidung pfleglich behandeln und sie in sauberer Kleidung zum Dienst erscheinen.
Bildnachweis: Oksana Volina / stock.adobe.com