So finden sich Personaler im Vorschriften–Dschungel zurecht

Gesetze, hausinterne Regeln, Vereinbarungen und Verträge. Sich im Dschungel der Vorschriften zurechtzufinden, ist für Mitarbeiter im Personaler zunehmend anspruchsvoll. So kann es gelingen.

Als Personaler könnte man manchmal verzweifeln. Nicht nur, dass das Regelwerk immer größer wird, die Geschwindigkeit, mit der es sich ändert, nimmt außerdem zu. Einiges ist hausgemacht, anderes basiert auf gesetzlichen Anforderungen. Wie können Personaler hier up-to-date bleiben, um effizient, qualitativ hochwertig und sicher zu arbeiten?

Der Personalbereich muss Verantwortlichkeiten festlegen
Das Aufgabenspektrum eines Personalbereichs ist so groß, dass für die einzelnen Teilbereiche klare Verantwortlichkeiten festgelegt werden müssen. Fachexperten kümmern sich um neue, von außen zugetragene Vorschriften oder die Adaption dieser Vorschriften auf die Notwendigkeiten für den Personalbereich. Die aktive Beobachtung des Umfelds gehört zu den Aufgaben dieser Fachexperten, damit Veränderungen rechtzeitig erkannt werden und der Personalbereich proaktiv agieren kann.

Kontakte außerhalb des Personalbereichs suchen
Fach- und Berufsverbände, Arbeitgebervereinigungen und andere Interessensverbände erfahren oft zuerst, welche Änderungen Gesetzgeber planen. Halten die Vertreter des Personalbereichs engen Kontakt zu diesen Institutionen, steigt die Möglichkeit, frühzeitig die Umsetzung in die Vorschriften des eigenen Unternehmens vorzubereiten, ohne irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Ausreichende Kapazitäten einplanen
Der Aufwand, der damit verbunden ist, die neuen und sich verändernden Vorschriften zu beobachten, sie auf Relevanz für interne Vorgänge zu prüfen und sie im Unternehmen zu kommunizieren, darf nicht unterschätzt werden. Nachdem viele Unternehmen als Auswirkung der Wirtschafts- und Finanzkrise gerade in den internen Abteilungen ihre Kapazitäten reduziert haben, fehlt oft das Personal, das für solche übergreifenden Arbeiten, die über das Tagesgeschäft hinausgehen, nötig ist.

Nur mit ausreichender Personalausstattung, ggf. mit hierfür freigestellten Zuständigen, kann es gelingen, die erforderlichen Aktivitäten zeitgerecht und qualitativ hochwertig auszuführen. Auch wenn es aufwendig erscheint – diese Aufgaben sollten nicht vernachlässigt werden, denn oft geht es um Risikobegrenzung, Schadensvermeidung oder Sicherheitsfragen und somit um elementare Interessen des Unternehmens, die ggf. weit über die Reichweite des Personalwesens hinaus gehen.