So erstellen Sie in 5 Schritten einen Hygieneplan für Ihre Einrichtung

Winterzeit ist Erkältungszeit. Doch nicht nur die üblichen Schnupfennasen, auch die Neuzugänge bringen viele neue Viren aus ihren Familien mit in die Gruppe. Erfahren Sie hier die rechtlichen Grundlagen zum Infektionsschutz in Ihrer Einrichtung und wie Sie die Anforderungen mit einem Hygieneplan umsetzen.
Rechtlicher Hintergrund
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat den Zweck, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen wie Ihrer Kindertagesstätte bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden (§ 1 Abs. 1 und 2 IfSG).
Was bedeutet das für Sie?
Nach § 36 IfSG sind Sie verpflichtet, in Ihrer Einrichtung innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen; dies geht rechtssicher am besten mit einem Hygieneplan.

Hygieneplan: Das ist zu tun
Mit den folgenden 5 Schritten erstellen Sie einen effektiven Hygieneplan für Ihre Einrichtung und befolgen die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes.

Schritt 1: Analysieren Sie die Infektionsgefahren

Jede Kindertagesstätte hat ihre eigenen Besonderheiten und Anforderungen im Hinblick auf die erforderlichen Hygienemaßnahmen. In der einen Einrichtung wird ein Mittagsschlaf angeboten, in der anderen wird das Zähneputzen großgeschrieben. Die 3. hat besonders viele Wickelkinder zu betreuen. Gehen Sie mit offenen Augen durch Ihre Einrichtung. Notieren Sie sich Schwachpunkte und reagieren Sie auf Anregungen oder Beschwerden von Eltern verständnisvoll.

Schritt 2: Minimieren Sie die Risiken

Viele Risiken, die Ihnen vielleicht beim Rundgang aufgefallen sind, lassen sich durch relativ einfache Maßnahmen minimieren. Sie sollten beispielsweise in Ihrem Hygieneplan festschreiben, dass

  • die Gruppenräume mehrmals täglich eine ausreichende Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mindestens 5 Minuten erhalten.
  • die Kleideraufhängungen für die Bekleidung der Kinder so gestaltet werden, dass die Kleidungsstücke keinen direkten Kontakt untereinander haben, um die Gefahr der Übertragung von Läusen einzudämmen.
  • die Zahnbürsten so aufbewahrt werden, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind und sie keinen direkten Kontakt untereinander haben.
  • eventuell in Ihrer Einrichtung notwendige Bettwäsche personengebunden verwendet wird, um die Übertragung von Krankheitskeimen, Läusen etc. zu minimieren.
  • Fußböden, Tische, Türgriffe und alle sonstigen häufig benutzten Gegenstände täglich nass gereinigt werden.
  • in den Kuschelecken vorhandene Decken, Kissen und Stofftiere regelmäßig, das heißt alle 4 bis 8 Wochen, gewaschen werden.
  • Windeleimer täglich geleert und desinfiziert werden.
  • auch der Wickeltisch mehrmals täglich und sofort nach einer Verschmutzung desinfiziert wird.
  • in den Sanitärräumen keine Gemeinschaftsstückseifen und -handtücher, sondern Seifen- und Papierhandtuchspender verwendet werden. Seifenspender sind vor jeder Neubefüllung zu reinigen.

Schritt 3: Legen Sie ein Überwachungsverfahren fest
Sorgen Sie dafür, dass der Hygieneplan von Ihren Mitarbeiterinnen und vom Reinigungspersonal auch umgesetzt wird. Sie können beispielsweise im Hygieneplan festschreiben, dass die jeweilige Gruppenleiterin die Verantwortung für die Einhaltung des Hygieneplans in ihrer Gruppe hat.

Schritt 4: Überprüfen Sie Ihren Hygieneplan regelmäßig

Nehmen Sie einmal jährlich einen kurzen Check des Hygieneplans – vielleicht gerade zu Beginn der Erkältungszeit – vor. Haben sich Nachlässigkeiten in der täglichen Praxis eingeschlichen, erinnern Sie die Mitarbeiterinnen an ihre Verpflichtung zur Einhaltung des Hygieneplans.

Schritt 5: Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen

Kleben Sie beispielsweise über den Wickeltisch ein Protokoll, in dem Ihre Mitarbeiterinnen die Desinfektion von Wickeltisch und -eimer lückenlos festhalten. Auch die regelmäßig festgelegte Reinigung von Bettwäsche und Stoffelementen aus der Kuschelecke sollten Sie in einem Protokoll vermerken, das Sie zu Ihren Unterlagen nehmen.
Mit dem richtigen Hygieneplan stellen Sie sicher, dass Ihre Einrichtung die Hygienevorschriften des IfSG jederzeit erfüllt.