So erstellen Kleinunternehmer korrekte Rechnungen

Wer als Freiberufler oder Selbstständiger Dienstleistungen erbringt oder eigene Produkte verkauft, der muss normalerweise auf alle seine Rechnungsbeiträge eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 beziehungsweise sieben Prozent erheben. Und diese Umsatzsteuer muss auch einmal im Monat bei der sogenannten Umsatzsteuer-Voranmeldung angegeben und anschließend an das Finanzamt abgeführt werden. Erfahren Sie hier, wie Kleinunternehmer korrekte Rechnungen erstellen.

Gerade Selbstständige, die nur über geringe Umsätze verfügen oder ihre selbstständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben, scheuen oft diesen hohen Aufwand und nehmen stattdessen die Kleinunternehmer-Regelung nach Paragraph 19 nach Umsatzsteuergesetz in Anspruch. Alle, die einen Jahresumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro im ersten Geschäftsjahr und einen Umsatz von nicht mehr als 50.000 Euro im zweiten Geschäftsjahr haben, können diese Regelung für Kleinunternehmer geltend machen.

Natürlich müssen auch Kleinunternehmen Rechnungen erstellen, und wenn Sie erfahren möchten, worauf dabei zu achten ist, dann sollten Sie die nachfolgenden Zeilen lesen.

Keine Umsatzsteuer ausweisen

Wenn Kleinunternehmer Rechnungen erstellen, müssen Sie im Wesentlichen genau die gleichen Kriterien beachten, die auch konventionelle Selbstständige anzugeben haben. Anstatt aber den Umsatzsteuerbetrag gesondert auszuweisen und ihn auf den Nettobetrag zu addieren, sodass sich ein kompletter Gesamtbetrag ergibt, bleibt es bei einem Betrag, der gleichzeitig brutto wie netto ist.

Zusätzlich muss allerdings die Angabe "Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet." so oder in einem ähnlichen Wortlaut erfolgen.

Weitere Merkmale der Rechnung

Zu den weiteren Merkmalen der Rechnung gehören folgende Punkte: Sie müssen Ihre genaue Anschrift und die exakte Firmierung Ihres Unternehmens angeben. Was natürlich nicht fehlen darf, ist Ihre Steuer-ID und Ihre Steuernummer. Wenn Sie sich im Handelsregister eintragen lassen, dann sollte auch die entsprechende HRB-Nummer auf der Rechnung angegeben werden. Dann muss der genaue Name, die Firmenbezeichnung und die Adresse des Rechnungsempfängers angegeben werden.

Wichtig ist, dass Ihre Rechnungen über fortlaufende Rechnungsnummer verfügen, wobei zum Jahresanfang nicht zwingend mit der Nummer 1 begonnen werden muss. Wird dies gemacht, ist für jeden sofort ersichtlich, wie viele Rechnungen Sie bisher erstellt haben. Dann sollten Sie natürlich auch noch angeben, für welchen Verwendungszweck Sie die Rechnung erstellen, also was Sie für welche Dienstleistung verlangen.

Nicht vergessen werden sollten natürlich die Bankverbindung und eine Frist, wie lange der Rechnungsempfänger Zeit hat, um den geforderten Betrag zu überweisen.

Mit Vorlagen Rechnungen erstellen

Eine gute Hilfestellung beim Thema Rechnungen erstellen sind immer Vorlagen, die sich ganz einfach aus dem Internet herunterladen lassen. Mit nur wenig Aufwand können Sie diese mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen und dann immer wieder als Muster für ein weiteres Erstellen der Rechnungen nutzen. Diese Vorlagen aus dem Internet sind zum Teil kostenpflichtig. Wer allerdings etwas länger sucht, der findet auch kostenlose Beispielrechnungen für Kleinunternehmer.