§ 22UStG verlangt von Ihnen, dass Sie Ihre Umsätze getrennt nach Steuersätzen und steuerfreien Umsätzen aufzeichnen.
Daher ist es auch sinnvoll, den Waren- bzw. Materialeinkauf ebenfalls nach Steuersätzen zu trennen, wie z.B. in folgender Übersicht:
Kontenbezeichnung
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SKR 03
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SKR 04
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Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren
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3000
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5000
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Wareneingang
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3200
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5200
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Wareneingang 7 % Vorsteuer
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3300
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5300
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Wareneingang 16 % Vorsteuer
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3400
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5400
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Wareneingang 5 % Vorsteuer
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3500
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5500
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Wareneingang 9 % Vorsteuer
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3530
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5530
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Steuersätze für den Waren- und Materialeinkauf
Die derzeit gängigen Steuersätze betragen 7 und 16 %. Die anderen Steuersätze gibt es nur in der Land- und Forstwirtschaft (Durchschnittssätze gemäß § 24 UStG). Diese betragen
1. 5 % für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und
2. 9 % für eine Vielzahl von land- und forstwirtschaftlichen Umsätzen.
Die vorstehende Übersicht enthält jedoch nur einen Teil der Konten, die für den Waren- und Materialeinkauf vorgesehen sind.
Weitere Konten sind z.B. für die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren vorgesehen.
Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfassen Sie Aufwendungen regelmäßig zum Zeitpunkt des Abflusses (=Zeitpunkt der Zahlung). Das gilt auch für den Waren- bzw. den Materialeinkauf.