So erfassen Sie den Waren- und Materialeinkauf in Ihrer Buchführung

Kontenrahmen enthalten eine ganze Reihe verschiedener Konten für den Materialeinkauf. Die Konten unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass Sie den Waren- oder Materialeinkauf danach unterteilen, in welcher Höhe er mit Umsatzsteuer (Vorsteuer) belastet ist.
Paragraph 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 22UStG verlangt von Ihnen, dass Sie Ihre Umsätze getrennt nach Steuersätzen und steuerfreien Umsätzen aufzeichnen.

Daher ist es auch sinnvoll, den Waren- bzw. Materialeinkauf ebenfalls nach Steuersätzen zu trennen, wie z.B. in folgender Übersicht:

Kontenbezeichnung
SKR 03
SKR 04
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren
3000
5000
Wareneingang
3200
5200
Wareneingang 7 % Vorsteuer
3300
5300
Wareneingang 16 % Vorsteuer
3400
5400
Wareneingang 5 % Vorsteuer
3500
5500
Wareneingang 9 % Vorsteuer
3530
5530

Steuersätze für den Waren- und Materialeinkauf
Die derzeit gängigen Steuersätze betragen 7 und 16 %. Die anderen Steuersätze gibt es nur in der Land- und Forstwirtschaft (Durchschnittssätze gemäß § 24 UStG). Diese betragen

1. 5 % für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und
2. 9 % für eine Vielzahl von land- und forstwirtschaftlichen Umsätzen.

Die vorstehende Übersicht enthält jedoch nur einen Teil der Konten, die für den Waren- und Materialeinkauf vorgesehen sind.
Weitere Konten sind z.B. für die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren vorgesehen.

Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfassen Sie Aufwendungen regelmäßig zum Zeitpunkt des Abflusses (=Zeitpunkt der Zahlung). Das gilt auch für den Waren- bzw. den Materialeinkauf.