So buchen Sie Unfallschäden richtig und finanzamtsicher

Unfall gehabt? Oft können Unfallschäden durch eine Reparatur behoben werden – leider aber nicht immer. Oft erstattet eine Versicherung die Unfallschäden – leider aber auch nicht immer. Lesen Sie, welche Fallkonstellationen für Unfälle mit dem Geschäftswagen möglich sind.

Unfallschäden: Reparatur Ihres Geschäfts-PKW nach Unfall (kein Totalschaden)

Im Falle eines Unfalls, der nicht mit dem Totalschaden Ihres Fahrzeugs endet, spielt es keine Rolle, ob sich der Unfall während einer geschäftlichen oder einer privaten Fahrt ereignet hat: Reparaturkosten, die Sie selbst tragen müssen, sind immer Betriebsausgaben. Denkbar sind dabei verschiedene Konstellationen:

 
Unfallverursacher: Sie
Unfallverursacher: der Unfallgegner
Ihre Versicherung:
Vollkasko
Fall 1: Ihre Vollkasko ersetzt den Schaden
Fall 3: Die gegnerische Versicherung zahlt
Ihre Versicherung:
ohne Vollkasko
Fall 2: Sie müssen selbst zahlen
Fall 3: Die gegnerische Versicherung zahlt
 

Beispiel Fall 1: Sie haben den Unfall selbst verschuldet. Die Werkstatt verlangt für die Reparatur der Unfallschäden 4.760 € einschließlich 19% Umsatzsteuer. Diesen Betrag zahlen Sie zunächst selbst:

Bei SKR 03
4540
KFZ-Reparaturen
4.000,00 €
 
 
 
 
1576
Abziehbare Vorsteuer 19%
760,00 €
an
1200
Bank
4.760,00 €
Bei SKR 04
6540
KFZ-Reparaturen
4.000,00 €
 
 
 
 
1406
Abziehbare Vorsteuer 19%
760,00 €
an
1800
Bank
4.760,00 €
Die Vollkaskoversicherung ersetzt Ihnen den Nettobetrag der Reparaturkosten bis auf Ihren vertraglichen Selbstbehalt von 350 €:
Reparaturkosten brutto: 4.760,00 €
– Umsatzsteuer: 760,00 €
– Selbstbehalt: 350,00 €
= Versicherungsleistung: 3.650,00 €
Die Umsatzsteuer ersetzt Ihnen die Versicherung nicht, weil Sie sie ja als Vorsteuer geltend machen können Ihre Buchung:
Bei SKR 03
1200
Bank
3.650,00 €
an
2742
Versicherungsentschädigung
3.650,00 €
Bei SKR 04
1800
Bank
3.650,00 €
an
4970
Versicherungsentschädigung
3.650,00 €
Wenn Sie nicht mit dem Betrag in Vorleistung getreten sind, sondern Ihre Ansprüche gegen die Versicherung an die KFZ-Werkstatt abgetreten haben, zahlt die Versicherung direkt an die Werkstatt.
Sie selbst überweisen nur die Differenz (760 € Umsatzsteuer plus 350 € Selbstbehalt), müssen aber natürlich die Vorsteuer korrekt buchen und daher darauf achten, dass Sie von Ihrer Werkstatt eine Rechnung erhalten, die die vollen Reparaturkosten mitsamt der Vorsteuer und der Versicherungserstattung ausweist. Ihre Buchung:
Bei SKR 03
4540
KFZ-Reparaturen
4.000,00 €
 
 
 
 
1576
Abziehbare Vorsteuer 19%
760,00 €
an
2742
Versicherungsentschädigung
3.650,00 €
 
 
 
 
1200
Bank
1.10,00 €
Bei SKR 04
6540
KFZ-Reparaturen
4.000,00 €
 
 
 
 
1406
Abziehbare Vorsteuer 19%
760,00 €
an
4970
Versicherungsentschädigung
3.650,00 €
 
 
 
 
1800
Bank
1.110,00 €
Beispiel Fall 2: Wie in Fall 1 (Schaden 4.760 € inkl. 19% Umsatzsteuer) aber diesmal zahlen Sie selbst. Dieser unerfreuliche Fall Unfallschäden zu beheben ist wenigstens buchungstechnisch der einfachste:
Bei SKR 03
4540
KFZ-Reparaturen
4.000,00 €
 
 
 
 
1576
Abziehbare Vorsteuer 19%
760,00 €
an
1200
Bank
4.760,00 €
Bei SKR 04
6540
KFZ-Reparaturen
4.000,00 €
 
 
 
 
1406
Abziehbare Vorsteuer 19%
760,00 €
an
1800
Bank
4.760,00 €
Beispiel Fall 3: Der Unfallgegner hat den Unfall verschuldet. Ihre Unfallschäden beziffert die Werkstatt mit 4.760 € einschließlich der 19% Umsatzsteuer. Die gegnerische Versicherung erstattet den Nettobetrag direkt an die Werkstatt; Sie selbst zahlen nur die Vorsteuer.
Bei SKR 03
4540
KFZ-Reparaturen
4.000,00 €
an
2742
Versicherungsentschädigung
4.000,00 €
1576
Abziehbare Vorsteuer 19%
760,00 €
an
1200
Bank
760,00 €
Bei SKR 04   
6540
KFZ-Reparaturen
4.000,00 €
an
4970
Versicherungsentschädigungen
4.000,00 €
1406
Abziehbare Vorsteuer 19%
760,00 €
an
1800
Bank
760,00 €

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