So bringen Sie schlechte Zahler mit Verzugszinsen auf Trab
Für Unternehmens- und Verbrauchskunden gilt: Ist auf der Rechnung ein Datum für die späteste Zahlung angegeben, tritt Verzug mit Überschreiten dieses Datums ein. Zahlt der Kunde bis dahin nicht, können Sie ab dem 30. Tag darauf Verzugszinsen berechnen. Und zwar Verzugszinsen in unterschiedlichen Sätzen für Privat- und Geschäftskunden:
– Privatkunden: 5 % über dem geltenden Basissatz der Europäischen Zentralbank (derzeit 1,13 %), macht also 6,13 % pro Jahr.
– Geschäftskunden: 8 % über Basiszinssatz, also 9,13 % pro Jahr.
Beispiel: Sie haben am 1.9.2004 eine Rechnung über 1.000 Euro an ein Unternehmen geschrieben. Verzug tritt ab dem 1.10. ein. Trotz Mahnung (die eigentlich nihct nötig ist) hat der Kunde am 1.12 immer noch nicht bezahlt. Dann berechnen Sie die Verzugszinsen für den 2-monatigen Verzug so: 9,13 % von 1.000 Euro = 91,30 Euro; 91,30:12 (Monate) x 2 = 15,27 Euro
Diesen Betrag schlagen Sie dann einfach auf den Rechnungsbetrag auf – natürlich ausgewiesen als Verzugszinsen (ohne Umsatzsteuer). Der Basiszinssatz wird halbjährlich am 1.1. und 1.7. neu festgelegt. In der Übersicht unten sehen Sie deshalb Sätze für Verzugszinsen für 2003 und 2004, damit Sie auch noch Uralt-Rechnungen, die ein chronischer Nichtzahler immer noch ignoriert mit den richtigen Verzugszinsen ansetzen können.
Zeitraum | Verzugszinsen Privatkunden | Verzugszinsen Unternehmenskunden |
1.1.2003 bis 30.6.2003 | 6,97 % | 9,97 % |
1.7.2003 bis 31.12.2003 | 6,22 % | 9,22 % |
1.1.2004 bis 30.6.2004 | 6,14 % | 9,14 % |
1.7.2004 bis 31.12.2004 | 6,13 % | 9,13 % |
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