Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung
Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung hat sich 2013 nicht erhöht. Er beträgt unverändert 15,5 Prozent. Dies bedeutet einen Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Der Arbeitnehmer trägt somit die restlichen 8,2 Prozent.
Da sich auch die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung von 3.825 Euro in 2012 auf 3.937,50 Euro in 2013 erhöht, wird es etwas teurer für Sie als Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung beträgt somit maximal 287,44 Euro (= 3.937,50 Euro x 7,3 Prozent).
Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung erhöht sich der Beitrag um 0,1 Prozentpunkte ab 1.1.2013. Somit entsteht dann eine etwas höhere Belastung auch für den Arbeitgeber, da die Beiträge aus dem Pflegeversicherungsbeitragssatz hälftig getragen werden.
Der Arbeitgeberbeitragsanteil zur Pflegeversicherung in 2013 beträgt 1,025 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts. Dadurch zahlen Sie als Arbeitgeber maximal 40,36 Euro (= 3.937,50 Euro x 1,025 Prozent) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung.
Sonderfall Sachsen
In Sachsen verteilt sich die Beitragslast zur Pflegeversicherung anders. Hier beträgt der Arbeitgeberanteil im Jahr 2013 nur 0,525 Prozent. Dies macht einen maximalen Arbeitgeberzuschuss (Höchstzuschuss) von 20,67 Euro. Der Arbeitnehmeranteil in Sachsen beträgt 2013 entsprechend 1,525 Prozent.
Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung
Der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung beträgt auch im Jahr 2013 weiterhin 0,25 Prozent. Er ist auch weiter nur von kinderlosen Arbeitnehmern zu tragen, die
- das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- ab dem 1.1.1940 geboren sind.