Möblierungszuschlag: So kalkulieren Sie ihn richtig
Beispiel: Eine Wohnung ist mit einem Kühlschrank im Wert von 800 € und einer Spülmaschine im Wert von 700 € ausgestattet. Bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer folgt hieraus ein Wertverlust des Kühlschranks von 80 € und der Spülmaschine von 100 € pro Jahr.
Berechnung des Möbilierungszuschlags
Zum jährlichen Wertverlust von insgesamt 180 € ist ein Zinszuschlag zu berechnen. Denn das für die Küchengeräte aufgewandte Kapital hätten Sie verzinslich anlegen können. Bei der Zinshöhe akzeptieren die Gerichte Zinssätze zwischen 5% und 12%. Bei einem mittleren Zinssatz von 8,5% sind zum jährlichen Wertverlust von 180 € also noch Zinsen von 15,30 € hinzurechnen. Wenn Sie die Summe von 195,30 € durch 12 (Monate) teilen, haben Sie Ihren monatlichen Möblierungszuschlag errechnet: 16,28 €.
Übersicht über die übliche Nutzungsdauer für Einrichtungsgegenstände
- Geschirrspülmaschine 7 Jahre
- Kühlschrank 10 Jahre
- Kleiderschrank (je nach Qualität) 7 – 10 Jahre
- Küchenschrank (je nach Qualität) 4 – 8 Jahre