So berechnen Sie bei einem festen Gehalt die Überstunden

Leisten Ihre Arbeitnehmer ab und an Überstunden, haben Sie aber keine vertragliche Regelung hierzu – insbesondere zu deren Bezahlung –, dann stellt sich für Sie die Frage, wie Sie die Vergütung der Überstunden berechnen. Dabei ist das gar nicht so schwer. Eine kleine Formel hilft Ihnen dabei, die Vergütung der Überstunden korrekt zu berechnen.

So berechnen Sie die Vergütung der Überstunden

Teilen Sie die durchschnittliche monatliche Bruttovergütung durch die durchschnittliche Monatsstundenzahl. Zur Berechnung der Monatsstundenzahl multiplizieren Sie die Wochenstundenzahl einfach mit 4,33. Zu der so ermittelten Stundenvergütung kommt gegebenenfalls ein Überstundenzuschlag von z.B. 25% hinzu.

Beispielrechnung

Mitarbeiter Herr Bermes, verdient bei einer 38-Stunden Woche 2.200 € brutto im Monat. Herr Bermes hat im letzten Monat 15 Überstunden geleistet. Der Überstundenzuschlag beträgt 25 %.

Die durchschnittliche Monatsstundenzahl beträgt nach oben erwähnter Formel gerundet 165 Stunden (38 Stunden x 4,33). Die Bruttostundenvergütung beträgt somit 13,33 € (2.200 € / 165 Stunden). Bei einem 25 %igen Überstundenzuschlag und 15 Überstunden müssen Sie somit 249,94 € brutto zusätzlich vergüten (13,33 € x 125% x 15 Überstunden).

Praxis-Tipp

Machen Sie sich das Leben nicht unnötig schwer und schaffen Sie von Anfang an Klarheit. Das können Sie, indem Sie eine Überstundenregelung in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Dies hat auch den Vorteil, dass Sie Überstunden nicht nur in Notfallsituationen verlangen dürfen.

Hier zwei Formulierungsvorschläge

„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dies erfordern –, im gesetzlich zulässigen Umfang Überstunden zu leisten. Diese Überstunden werden mit … € brutto pro Stunde vergütet.

Oder:

„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dies erfordern –, im gesetzlich zulässigen Umfang Überstunden zu leisten. Diese Überstunden werden wie folgt vergütet:

Bruttomonatsverdienst / monatliche Arbeitszeit (= Wochenarbeitszeit x 4,33).

Variante eins bietet sich an, wenn Sie klare Worte vorgeben wollen. Bei Variante zwei erfolgt die Berechnung individuell nach einer Formel.

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