Ein Notar ist laut BGB zwingend notwendig für ein Immobiliengeschäft, um die beteiligten Parteien vor Fehlern zu schützen. Da mit dem Kauf eines Hauses hohe Geldsummen verbunden sind, sollen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer durch den Notar von einer sicheren Abwicklung profitieren. Risiken können dank eines Notars besser vermieden werden.
Gerade wenn der Immobilienkauf durch ein Bankdarlehen finanziert wird, ist ein Notar gleich doppelt notwendig. Denn das sogenannte Grundpfandrecht, das bei einem Hauskauf im Grundbuch eingetragen wird, kann nur ein Notar bestellen.
Die Notarkosten beim Hauskauf bemessen sich am Kaufpreis der Immobilie
Die Notarkosten, die bei einem Hauskauf entstehen, sind nicht gerade wenig. In der Regel ist der Käufer zur Zahlung der Notargebühren verpflichtet, dennoch haftet auch der Verkäufer für die Notargebühren bei einem Hauskauf. Meist liegen die Notarkosten bei einem Hauskauf bei 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.
Dabei bemisst sich das Geld, das der Notar erhält, nicht an dem Arbeitsaufwand, den ein Notar mit der Abwicklung des Verkaufs hat, sondern an der Größenordnung des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts. Es gibt daher keine Kostenunterschiede zwischen verschiedenen Notaren, weshalb Hauskäufer darauf nicht achten müssen. Mehrfachberatungen führen ebenfalls nicht zu höheren Gebühren, da sich die Grundlage anders bemisst.
Für folgende Leistung müssen Hauskäufer einen Notar bezahlen
– Die Eintragung und Löschung von Grundschulden
– Die Protokollierung des Kaufvertrags
– Die Eintragung oder Löschung einer Auflassungsvormerkung
– Mit Vollstreckungsklausel ausgestellte Grundschuldbestellungen
– Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch
– Gebühren, die für die Vollziehung des Kaufvertrags anfallen
– Weitere Abwicklungstätigkeiten beim Kauf der Immobilie
Alle Kosten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, sind nicht zulässig. Ermäßigungen sind nur in Ausnahmefällen nötig und werden von der Notarkammer streng geprüft. Käufer und Verkäufer haften gemeinschaftlich für die Begleichung der Notarkosten – meist zahlt der Käufer aber den Großteil. Doch auch der Verkäufer muss für Notarkosten aufkommen, so zum Beispiel für die Löschung von Rechten Dritter, wie eine eingetragene Grundbuchschuld.
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Auch bestehende Immobilienbesitzer kommen nicht immer ohne notarielle Hilfe aus
Auch Personen, die bereits Immobilieneigentümer sind, müssen gegebenenfalls erneut einen Notar zurate ziehen, da bei einer Verlängerung des Darlehens das Thema Grundschuld wieder interessant wird. Wer nämlich nach Ablauf eines Darlehensvertrags ein neues Darlehen bei einer anderen Bank abschließt, das möglicherweise günstiger ist, muss auch die Grundpfandrechte auf das neue Kreditinstitut übertragen. Dafür ist wieder ein Notar nötig.
Die alte Grundschuld zu löschen und eine neue eintragen zu lassen, ist dabei die teuerste Option. Günstiger wird es, wenn mit der alten Bank eine Abtretung der Grundpfandrechte an die neue Bank vereinbart werden kann. Dies kostet häufig nur ein Drittel des Preises, den eine Löschung und Neuerstellung kosten würde.