So beantragen Sie einen Computerarbeitsplatz

Welche Sachmittel benötigt der Personalrat für seine Arbeit? Ein altbekanntes und sicher oft auch leidvolles Thema für Sie. In einem jetzt erst bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird zumindest einmal die Frage geklärt, wann bzw. wie Sie von Ihrem Dienstherrn einen Computerarbeitsplatz verlangen können (Urteil vom 26. Januar 2007, Az.: 8 TaBV 65/06). Geklagt hatte auf einen Computerarbeitsplatz zwar ein Betriebsrat, das Urteil ist aber auch für Sie als Personalrat übertragbar.
Beantragen Sie einen Computerarbeitsplatz
Geklagt hatte ein Betriebsrat auf Überlassung einer PC-Ausstattung mit Peripheriegeräte und auf die Einrichtung eines Computerarbeitsplatzes. Sein Argument: Das würde die Arbeit des Betriebsrats erheblich erleichtern. Das reichte den Richtern aber nicht, um den Anspruch des Betriebsrats als begründet anzusehen.
Sachmittel sind erst dann erforderlich, wenn ohne deren Einsatz Aufgaben des Betriebsrats vernachlässigt werden müssten. Eine bloße Arbeitserleichterung durch einen neuen Computerarbeitsplatz begründet noch keine Erforderlichkeit.
Fazit: Der Betriebsrat hätte dicker auftragen müssen. Jeder Beschäftigte hätte gern Dinge, die ihm die Arbeit erleichtern. Deswegen bekommt er sie aber noch lange nicht. Der Betriebsrat hätte hier vortragen müssen, dass ohne das geförderte Sachmittel die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müssten.

Das bedeutet für Sie

Möchten Sie von Ihrer Dienststellenleitung einen neuen Computerarbeitsplatz, ein neues Buch oder ein anderes Sachmittel, dann müssen Sie immer an eines denken: Die Erforderlichkeit. Alles, was nicht erforderlich ist, muss Ihnen der Dienstherr nicht zur Verfügung stellen. Sie müssen also die Erforderlichkeit begründen:
  • Der neue Computerarbeitsplatz muss her, weil der alte immer abstürzt, eine ordnungsgemäße Arbeit deswegen nicht erlaubt.
  • Ein eigener Drucker muss angeschafft werden, weil Sie sonst an einer zentralen Stelle ausdrucken müssten, an der die Datensicherheit aber nicht mehr gewährleistet ist.
  • Ein Kommentar muss ausgetauscht werden, weil der letzte schon fünf Jahre alt ist.
Hier noch eine kleine Zusammenstellung der Dinge, auf die Sie als Personalrat Anspruch haben:
  • ein Telefon
  • einen Anrufbeantworter
  • einen Computerarbeitsplatz mit Monitor, Drucker, wenn Sie die Notwendigkeit darlegen können bzw. wenn auch andere Arbeitsplätze entsprechend ausgestattet sind.
  • einen Intranet- und einen Internet-Zugang, wenn dies dem Standard in Ihrer Dienststelle entspricht.