Sind Überstunden in der Ausbildung erlaubt?

Die Weisheit "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" wird von älteren Generationen gern an junge Menschen weitergegeben. Auch so mancher Chef ist der Meinung, dass ein Auszubildender nur etwas lernt, wenn er voll integriert wird. Schnell geraten die Arbeitszeiten dabei in Vergessenheit und Überstunden sammeln sich an. Doch sind Überstunden in der Ausbildung erlaubt?

Es hat sich vermehrt durchgesetzt, Auszubildende als "volle" Arbeitskräfte einzusetzen, sodass die vertraglich festgelegten Arbeitsstunden zusehends weniger beachtet werden. Ein Ausbildungsvertrag wird von einer Gewerkschaft geschlossen und ähnelt einem Tarifvertrag. Aus diesem Grund müssen in einem Ausbildungsvertrag neben prägnanten Ausbildungsinhalten auch die Arbeitszeiten festgehalten sein.

Schmerzgrenze: 40 Stunden die Woche

Bei einer Minderjährigkeit greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, das besagt, dass mehr als vierzig Arbeitsstunden in der Woche nicht erlaubt sind. Was bedeutet, dass 40 Arbeitsstunden in der Woche die gesetzliche Grenze ist und Überstunden nicht erlaubt sind. Bei volljährigen Auszubildenden sind 48 Arbeitsstunden in der Woche erlaubt.

Was jedoch nicht bedeutet, dass eine Mehrarbeit gern gesehen wird, denn die im Vertrag festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden ist ausschlaggebend. Jede Arbeitsstunde, die die vertraglichen 40 Stunden überschreitet, ist eine Überstunde. Überstunden in der Ausbildung sind freiwillig, weswegen ein Freizeitausgleich die am häufigsten verwendete Variante ist.

Das Anrechnen von Berufsschulzeit

Die Berufsschulzeit beträgt häufig weniger als 8 ½ Stunden pro Tag was bei vielen Auszubilden für Unsicherheit sorgt. Muss die Differenz in dem Betrieb nachgearbeitet werden? Nein, denn auch die Unterrichtszeit in der Berufsschule gilt als Arbeitszeit und muss nicht nachgearbeitet werden. Das Berechnen der Unterrichtsstunden orientiert sich an der Häufigkeit des Unterrichts.

Wird die Berufsschule einmal die Woche für mehr als fünf Unterrichtsstunden besucht, wird dies bei Minderjährigen mit acht Arbeitsstunden gleichgesetzt. Ist ein Besuch der Berufsschule zweimal die Woche für mehr als fünf Stunden notwendig, wird der zweite Unterrichtstag lediglich mit der Anzahl der Unterrichtsstunden und der Pausen angerechnet.

Bei Blockunterricht, der sich immer mehr durchsetzt, liegen die wöchentlichen Unterrichtsstunden bei mindestens 25 Stunden. Die Blockwochen werden mit einer 40 Arbeitsstunden-Woche gleichgesetzt.

Berufsschulzeiten bei volljährigen Auszubildenden

Bei volljährigen Auszubildenden werden die Berufsschulzeiten anders angerechnet. Liegt die Unterrichtszeit unter fünf Stunden, haben Betriebe das Recht, ein Arbeiten nach Unterrichtsschluss zu fordern. Die Kombination aus Unterrichtsstunden und Arbeitszeit darf die gesetzlich vorgebenden 8 ½ Stunden nicht überschreiten.

Zusätzlich zu der Unterrichtszeit müssen die Wegezeit und die Schulpausen beim Errechnen der offenen Arbeitszeit berücksichtigt werden. Müssten weniger als 20 Minuten gearbeitet werden, um die 8 ½ Stunden zu erreichen, darf der Ausbilder von der Gesetzgebung her keine Rückkehr zum Ausbildungsbetrieb verlangen.

Die Gesetzgebung verbietet des Weiteren, dass ausgefallene Unterrichtsstunden in dem Betrieb nachgearbeitet werden müssen.

Überstunden – ja oder nein?

Das Jugendschutzgesetz besagt, dass Überstunden erlaubt sind, wenn zeitlich begrenzte, nicht aufschiebbare Notfälle eingetreten sind. Eine Mehrarbeit über den vertraglich festgelegten Wochenstunden muss innerhalb von drei Wochen mit Freizeit ausgeglichen werden. Überstunden bei Auszubildenden sind freiwillig und eine Anfrage des Auszubildenden darf abgelehnt werden.

Überstunden sind grundsätzlich nur erlaubt, wenn der Ausbilder anwesend ist und es sich um Ausbildung relevante Tätigkeiten handelt. Aufgaben, die mit einer Ausbildung nichts zu tun haben, sind nicht überstundenpflichtig.