Sie sind zur Wertberichtigung verpflichtet

Wertberichtigung bedeutet, dass Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist, Bestände abzuwerten, wenn sie aufgrund langer Liegezeit und/oder Nichtverwendung zu Ladenhütern geworden sind. Durch die Wertberichtigung sinkt also der Wert Ihrer Bestände und damit das zu aktivierende Umlaufvermögen.
Wertberichtigung in der Praxis
Gleichzeitig erhöht die Wertberichtigung den Lagerumschlag in der Zukunft: eine Kennzahl, die im Controlling sorgfältig beobachtet wird!

Lassen Sie sich für die Wertberichtigung eine Datei geben, mit

  • allen Bestandspositionen,
  • dem Einkaufswert der Position,
  • dem aktuellen Bestandswert (nicht zwingend identisch mit oben, wegen eventuell bereits getätigter Wertberichtigung),
  • der gelagerten Stückzahl,
  • den in Anspruch genommenen Lagerplätzen,
  • dem durchschnittlichen Verbrauch,
  • idealerweise der Verbrauchsschwankung und
  • dem Zeitpunkt der letzten Entnahme.
Praxis-Tipp zur Wertberichtigung
Die oben genannten Stamm- und Bewegungsdaten müssen in Ihrem Unternehmen vorliegen.
 
Ihr Unternehmen muss (!) aus seiner gesetzlichen Verpflichtung heraus eine Wertberichtigung vornehmen, wenn sich erkennen lässt, das der Wert der Bestände nicht mehr dem Einkaufspreis entspricht.
Vorgehensweise bei der Wertberichtigung
  1. Stimmen Sie sich unbedingt mit Ihrer Geschäftsleitung ab.
  2. Abwertungen mindern 1:1 das Unternehmensergebnis. Es ist daher eine unternehmensstrategische Entscheidung, ob Ihr Unternehmen – innerhalb seines Spielraums – zu Gunsten eines niedrigeren Umlaufvermögens einen niedrigeren Gewinn ausweisen möchte.
  3. Wie lautet die mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmte Abwertungsrichtlinie?
  4. Werten Sie Ihre Bestandsdaten anhand dieser Daten aus.
  5. Die von Ihnen vorgeschlagenen Abwertungen werden von der kaufmännischen Abteilung umgesetzt.