u.a.w.g. ist die Abkürzung für „um Antwort wird gebeten“. Steht sie auf einer Einladung, möchte der Gastgeber wissen, ob Sie kommen – und erwartet eine klare Zu- oder Absage, am besten vor dem genannten Termin. Mehr müssen Sie zunächst nicht wissen. Wie Sie richtig reagieren und warum die Abkürzung auf eigenen Einladungen heute besser im Schrank bleibt, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- u.a.w.g. heißt „um Antwort wird gebeten“ – das deutsche Pendant zum französischen RSVP.
- Sie antworten in jedem Fall: zusagen oder absagen, höflich und zeitnah.
- Steht „u.a.w.g. bis …“ dabei, melden Sie sich vor diesem Datum.
- Auf eigenen Einladungen wirkt das Kürzel steif – formulieren Sie die Bitte lieber aus.
Was bedeutet u.a.w.g.?
Die vier Buchstaben stehen für „um Antwort wird gebeten“. Der Gastgeber bittet Sie damit, kurz Bescheid zu geben, ob Sie zur Feier, zum Empfang oder zum geschäftlichen Termin kommen. Der Grund ist praktisch: Der Gastgeber plant Tischkarten, Sitzordnung und die Essensmenge – dafür muss er wissen, mit wem er rechnen kann.
Geschrieben wird die Abkürzung uneinheitlich: Der Duden führt sie als „u. A. w. g.“ mit Leerzeichen und großem A für „Antwort“, im Alltag sehen Sie ebenso „u.a.w.g.“, „U.A.w.g.“ oder ganz ohne Punkte „UAWG“. Gemeint ist immer dasselbe. International begegnet Ihnen statt der deutschen Variante meist das französische RSVP – kurz für „répondez s’il vous plaît“, also „bitte antworten Sie“.
u.a.w.g. steht auf Ihrer Einladung – so reagieren Sie richtig
Antworten Sie auf jeden Fall, und zwar unabhängig davon, ob Sie zusagen oder absagen. Genau das ist der Kern der höflichen Reaktion: Der Gastgeber soll wissen, woran er ist. Eine Einladung unbeantwortet liegen zu lassen, gilt als unhöflich – auch dann, wenn Sie nicht kommen können.
Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit. Steht ein Datum dabei („u.a.w.g. bis 1. Juli“), melden Sie sich vorher; fehlt eine Frist, antworten Sie trotzdem innerhalb weniger Tage, solange der Gastgeber noch planen kann. Eine kurze Nachricht genügt völlig:
- Zusage: „Vielen Dank für die Einladung – ich komme gern und freue mich auf den Abend.“
- Absage: „Herzlichen Dank für die Einladung. Leider kann ich nicht teilnehmen und wünsche Ihnen ein gelungenes Fest.“
Auf welchem Weg Sie antworten, richtet sich nach der Einladung: Liegt eine frankierte Antwortkarte bei, nutzen Sie diese; bei einer Einladung per E-Mail reicht eine kurze Antwortmail. Eine Begründung für eine Absage müssen Sie nicht liefern – ein freundlicher Satz genügt.
Warum u.a.w.g. auf eigenen Einladungen aus der Mode ist
Wenn Sie selbst einladen, verzichten Sie besser auf das Kürzel. Es wirkt heute steif und amtlich, und nicht jeder Gast weiß auf Anhieb, was die vier Buchstaben bedeuten – schon gar nicht jüngere Eingeladene. Sogar im Ursprungsland des RSVP, in Frankreich, gilt die Abkürzung inzwischen als zu förmlich.
Schreiben Sie die Bitte stattdessen aus – das ist klarer und freundlicher. Bewährt haben sich Formulierungen wie:
- „Wir freuen uns über eine kurze Zu- oder Absage bis zum 1. Juli.“
- „Bitte geben Sie uns bis zum 1. Juli Bescheid, ob Sie dabei sind.“
- „Um Antwort wird gebeten bis zum 1. Juli – gern per E-Mail an …“
Wichtig ist vor allem das konkrete Datum: Es nimmt Ihren Gästen die Unsicherheit und Ihnen die Planungssorgen. Nennen Sie zusätzlich den gewünschten Antwortweg, sparen Sie sich Rückfragen. So bleibt von der ganzen Etikette nur ein einziger, leicht verständlicher Satz übrig – und der erfüllt seinen Zweck besser als jedes Kürzel.
u.a.w.g. ist nicht die einzige Abkürzung, die in Briefen und Einladungen mehr Verwirrung stiftet als Zeit spart. Welche im Schriftverkehr erlaubt sind und welche besser ausgeschrieben werden, lesen Sie in unserem Beitrag Korrespondenz: Welche Abkürzungen sind erlaubt?. Wenn Sie Ihre Einladung gleich rundum sauber gestalten möchten, helfen Ihnen die Hinweise zur Anrede im Geschäftsbrief und zur formgerechten Gestaltung nach DIN 5008.
Häufige Fragen zu u.a.w.g.
Was bedeutet u.a.w.g.?
u.a.w.g. ist die Abkürzung für „um Antwort wird gebeten“. Auf einer Einladung bittet der Gastgeber Sie damit, mitzuteilen, ob Sie kommen.
Bis wann muss ich auf u.a.w.g. antworten?
Steht ein Datum dabei („u.a.w.g. bis …“), antworten Sie vorher. Ohne genannte Frist melden Sie sich zeitnah, am besten innerhalb weniger Tage, damit der Gastgeber noch planen kann.
Muss ich antworten, wenn ich nicht komme?
Ja. Eine Absage gehört genauso zur Höflichkeit wie eine Zusage – der Gastgeber soll in jedem Fall wissen, mit wem er rechnen kann. Eine Begründung ist nicht nötig.
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und fachjournalistisch geprüft.
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