Diese Gerichtskosten kommen auf Sie zu
Beispiel: Als Vermieter verklagen Sie Ihren Mieter auf Zahlung rückständiger Miete in Höhe von 1.400 €. Die Gerichtsgebühren betragen 165 €, wenn das Gericht ein Urteil hierüber fällt und 55 €, falls Sie die Klage zuvor zurücknehmen (etwa weil der Mieter tatsächlich doch gezahlt hatte, seine Zahlung nur versehentlich übersehen wurde).
Der Streitwert bestimmt die Höhe der Gerichtskosten
Schwieriger ist die Berechnung des Streitwerts in den Fällen, in denen nicht über eine bestimmte Geldsumme, sondern über ein „Interesse" gestritten wird. Dabei kann es sich etwa um Ihr Interesse als Vermieter daran handeln, dass Sie in der Wohnung des Mieters Modernisierungsarbeiten durchführen können. Oder Ihr Interesse besteht darin, Ihrem Mieter verbieten zu lassen, einen gefährlichen Hund zu halten.
Hier richtet sich der Streitwert nach dem Gerichtskostengesetz. Damit Sie auch in derartigen Fällen wissen, wie hoch der Streitwert bei einer solchen Klage gegen Ihren Mieter wäre, ist seine Berechnung in einer Übersicht für Sie dargestellt.
Beispiel: Ihr Mieter klagt auf Feststellung, dass seine Mietminderung wegen undichter Fenster in Höhe von 20 % rechtmäßig ist. Die monatliche Miete beträgt 400 €, die Vorauszahlungen auf Betriebskosten belaufen sich auf 100 €. In diesem Fall berechnet sich der Streitwert nach dem dreieinhalbjährigen (= 42 Monate) Minderungsbetrag in Höhe von 100 €, also nach 4.200 €. Hiervon ausgehend, betragen die Gerichtsgebühren 339 €.
Dieses Ziel verfolgen Sie als Vermieter
|
So errechnet sich der Streitwert
|
Sie klagen auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen des Mieters.
|
Angemessene Renovierungskosten durch Handwerksbetrieb (in aller Regel der Rechnungsbetrag)
|
Sie erheben eine Räumungsklage. Das Mietverhältnis hat ein Jahr oder länger bestanden (vereinbart ist die Zahlung einer Nettomiete zuzüglich Nebenkosten).
|
Jahresbetrag der Nettokaltmiete, ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer (bei Gewerberaum)
|
Sie erheben eine Räumungsklage. Das Mietverhältnis hat ein Jahr oder länger bestanden (vereinbart ist die Zahlung einer Miete inklusive Nebenkosten).
|
Jahresbetrag der Inklusivmiete, ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer (bei Gewerberaum)
|
Sie erheben gegen Ihren Mieter eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung.
|
Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete
|
Sie klagen rückständige Miete ein (ggf. zuzüglich Nebenkosten).
|
Höhe der Forderung
|
Sie erwidern auf eine Klage wegen Mängelbeseitigung und/oder auf Feststellung, dass die Mietminderung rechtmäßig ist.
|
3,5-jähriger (42-monatiger) Mietminderungsbetrag wegen der Mängel
|
Sie klagen gegen Ihren Mieter auf Duldung von Instandsetzungsarbeiten.
|
Jahresbetrag einer insoweit angemessenen Mietminderung (setzt das Gericht fest)
|
Sie klagen gegen Ihren Mieter auf Duldung von Modernisierungsarbeiten.
|
Jahresbetrag der möglichen Mieterhöhung
|
Sie klagen gegen Ihren Mieter auf Zahlung der Mietkaution.
|
Höhe der Mietkaution
|
Sie klagen gegen Ihren Mieter wegen einer Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung.
|
Betrag der Nachforderung
|
Sie klagen gegen Ihren Mieter auf Beseitigung der ohne Erlaubnis angebrachten Parabolantenne.
|
Kosten der Beseitigung
|
Sie klagen auf Feststellung, dass ein Mietverhältnis besteht.
|
Summe der zurückliegenden Mieten, höchstens eine Jahresmiete
|
Sie erwidern auf eine Klage, mit der der Mieter die Feststellung begehrt, dass Ihre Kündigung unwirksam ist.
|
6 bis 9-fache Miete
|
Sie klagen auf Unterlassung der von Ihnen untersagten Hausmusik.
|
3,5-jähriger Betrag der potenziellen Mietminderung (setzt das Gericht fest)
|
Sie klagen gegen den Untermieter auf Räumung.
|
Jahresbetrag der vom Hauptmieter zu zahlenden Miete
|
Das sind die Gerichtsgebühren in €
|
||
Streitwert bis
|
1 Gebühr
|
3 Gebühren
|
300
|
25
|
75
|
600
|
35
|
105
|
900
|
45
|
135
|
1.200
|
55
|
165
|
1.500
|
65
|
195
|
2.000
|
73
|
219
|
2.500
|
81
|
253
|
3.000
|
89
|
267
|
3.500
|
97
|
291
|
4.000
|
105
|
315
|
4.500
|
113
|
339
|
5.000
|
121
|
363
|
6.000
|
136
|
408
|
7.000
|
151
|
453
|
8.000
|
166
|
498
|
9.000
|
181
|
543
|
10.000
|
196
|
588
|
13.000
|
219
|
657
|
16.000
|
242
|
726
|
19.000
|
265
|
795
|
22.000
|
288
|
864
|
25.000
|
311
|
933
|
30.000
|
340
|
1.020
|
35.000
|
369
|
1.107
|
40.000
|
398
|
1.194
|