Sichern Sie die Einzugsermächtigung ab
Zu diesem Widerruf der Einzugsermächtigung ist er grundsätzlich berechtigt. Sein Verhalten ist vollkommen korrekt, wenn er Belastungsbuchungen der letzten sechs Wochen vor der Insolvenz widerruft. Die Lastschrift ist noch keine Erfüllung der Forderung, der Einzug der Forderung muss vom Kunden zusätzlich genehmigt werden. Dafür muss keine ausdrückliche Mitteilung erfolgen, sondern es reicht, wenn er dem Forderungseinzug nicht widerspricht.
gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Belastung des Kontos widersprochen wird.
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