Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Lesezeit: < 1 MinuteJede Berufsgenossenschaft hat für ihre Branche festgelegt, wie groß die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten genau sein muss. Betriebe, die beispielsweise bei der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie versichert sind, ermitteln die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten gemäß der nachstehenden Tabelle:
Zahl der Beschäftigten
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Zahl der Sicherheitsbeauftragten
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21 – 50
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1
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51 – 100
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2
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101 – 125
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3
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126 – 300
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4
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301 – 375
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5
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376 – 450
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6
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451 – 525
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7
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526 – 600
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8
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601 – 675
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9
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676 – 750
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10
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Bei über 750 Beschäftigten benötigen Sie je 100 Beschäftigte jeweils einen Sicherheitsbeauftragten, mindestens jedoch 10.
Wichtig: Die BG Chemie verlangt, dass in jeder Abteilung mit mehr als 20 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter bestellt wird.
Die Namen der Sicherheitsbeauftragten und der jeweilige Zuständigkeitsbereich sollten schriftlich erfasst und im Betrieb veröffentlicht werden.
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