Das Finanzamt muss sich an die Auskunft halten
Helfen kann Ihnen das Finanzamt mit einer verbindlichen Auskunft. Daran ist das Finanzamt gebunden – selbst dann, wenn die Auskunft sich als falsch herausstellen sollte. Die Voraussetzungen für eine bindende Auskunft sind allerdings streng. Das Bundesfinanzministerium hat sie in einem Schreiben erläutert (Bundesfinanzministerium, 29.12.2003, Az: IV A 4 – S 0430 – 7/03):
Inhalte des Antrags
Den Antrag richten Sie schriftlich an das zuständige Finanzamt. Die darin erforderlichen Angaben sind folgende:
- Ihr Name, Sitz des Betriebs bzw. Wohnsitz und Steuernummer,
- eine genaue Erläuterung eines geplanten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalts,
- Ihre konkrete Rechtsfrage dazu und Ihr eigener Standpunkt, wie Sie den Fall beurteilen,
- eine Erläuterung, warum Sie ein Interesse an der Auskunft haben, z. B. ungeklärte Rechtslage,
- die Versicherung, dass Sie dieselbe Frage an kein anderes Finanzamt gestellt haben,
- die Erklärung, dass Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben und diese der Wahrheit entsprechen.