Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Bagatelldelikt. Besonders als Vorgesetzter müssen Sie handeln, wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter sexuell belästigt fühlt. Versuchen Sie daher durch klare Regeln und Sanktionen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu unterbinden. Hier ein paar Tipps:
  1. Zeigen Sie Grenzen auf, bevor etwas passiert: Versuchen Sie, sexuelle Belästigungen schon im Vorfeld zu vermeiden, indem Sie gegen eine Bagatellisierung einschlägiger Vorfälle, z.B. sexistische Bemerkungen, Stellung nehmen und entsprechende betriebliche Verhaltensregeln festlegen und bekannt geben. Ganz wichtig: Nehmen Sie jede Beschwerde ernst. Zum Schutz von Rockträgerinnen können Sie auch Sichtblenden an Arbeitstischen und an frei schwebenden Treppen anbringen.
  2. Sprechen Sie mit dem Beschuldigten und Zeugen: Nehmen Sie die Umstände des Einzelfalls genau unter die Lupe. Achten Sie dabei insbesondere darauf, ob es sich um einen besonders schweren Vorfall handelt, bei dem evtl. sogar ein Strafbestand vorliegt und ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Wenn Sie absehen können, dass der Belästige sein Verhalten in Zukunft nicht ändern wird, oder wenn schwerwiegende sexuelle Belästigungen bis hin zur Straftat vorliegen, müssen Sie nicht erst abmahnen. Sie können sofort eine ordentliche Kündigung, bei einem Straftatbestand auch eine außerordentliche Kündigung, aussprechen.
  3. Scheuen Sie sich nicht, arbeitsrechtliche Sanktionen einzuleiten, wie etwa eine Abmahnung oder eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz
  4. Sammeln Sie Beweise, die Ihre Entscheidung rechtfertigen.