Sexuelle Belästigung durch Pflegekunden

Sexuelle Belästigung durch Kunden ist nach wie vor ein brisantes Thema, das in vielen Pflegediensten zu wenig ernst genommen und diskutiert wird. Oft werden Mitarbeiter mit dieser Problematik allein gelassen. Die Folgen sind oft gravierend.
So leiden Betroffene unter vielfältigen Belastungen: Sie haben weniger Spaß am Beruf, fühlen sich seelisch und körperlich unwohl, angespannt und ausgeliefert.
Was ist sexuelle Belästigung in der Pflege?
Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Menschen, in diesem Fall von Beschäftigten in der Pflege, verletzt. Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte Handlungen, Äußerungen oder Gesten, die einen sexuellen Charakter tragen. Unter sexuelle Belästigung fällt z.B. folgendes Verhalten:
  • sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts
  • Gesten und nonverbale Kommentare mit sexuellem Bezug
  • unerwünschter Körperkontakt und körperliche Übergriffe
  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen

Typische Opfer und Belästiger gibt es nicht
Die Erfahrung zeigt, dass jeder Mensch Opfer einer sexuellen Belästigung werden kann, ob Mann oder Frau, ob jung oder alt. Vor allem Mitarbeiter in der Pflege laufen Gefahr, sexuell belästigt zu werden, da sie oft Handlungen mit engem und intimem Körperkontakt zum Kunden vornehmen. Die Belästiger sind in der Regel nicht etwa einsame, lüsterne Triebtäter, sondern ganz "normale" Menschen.

Sie müssen Ihre Mitarbeiter schützen
Alle Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter gegen sexuelle Belästigung während der beruflichen Tätigkeit unterstützen. Das ist im Beschäftigungsgesetz in der Fassung vom 24.6.1994 gesetzlich geregelt.

 Der Arbeitgeber und alle Personen in Leitungsfunktionen sind verpflichtet, Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung zu ergreifen, entsprechenden Hinweisen vorurteilsfrei nachzugehen und bei Vorliegen eines Verdachts geeignete Maßnahmen zu ergreifen.