- sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch
- Bemerkungen sexuellen Inhalts
- Gesten und nonverbale Kommentare mit sexuellem Bezug
- unerwünschter Körperkontakt und körperliche Übergriffe
- Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
Typische Opfer und Belästiger gibt es nicht
Die Erfahrung zeigt, dass jeder Mensch Opfer einer sexuellen Belästigung werden kann, ob Mann oder Frau, ob jung oder alt. Vor allem Mitarbeiter in der Pflege laufen Gefahr, sexuell belästigt zu werden, da sie oft Handlungen mit engem und intimem Körperkontakt zum Kunden vornehmen. Die Belästiger sind in der Regel nicht etwa einsame, lüsterne Triebtäter, sondern ganz "normale" Menschen.
Sie müssen Ihre Mitarbeiter schützen
Alle Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter gegen sexuelle Belästigung während der beruflichen Tätigkeit unterstützen. Das ist im Beschäftigungsgesetz in der Fassung vom 24.6.1994 gesetzlich geregelt.
Der Arbeitgeber und alle Personen in Leitungsfunktionen sind verpflichtet, Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung zu ergreifen, entsprechenden Hinweisen vorurteilsfrei nachzugehen und bei Vorliegen eines Verdachts geeignete Maßnahmen zu ergreifen.