Sexuelle Belästigung bei Azubis: Reagieren Sie sofort!

Kommt es in Ihrem Ausbildungsbetrieb zu sexuellen Übergriffen auf eine Auszubildende, dann sind Sie gefordert, unmittelbar und konsequent zu handeln. Dabei sollte die erste Devise sein: Die Auszubildende künftig schützen. Sexuelle Belästigung sollten Sie auf keinen Fall durchgehen lassen.

Wenn eine Auszubildende in Ihrem Unternehmen sexuell belästigt wird, dann müssen Sie als Ausbildungsverantwortlicher sofort reagieren. Selbst wenn Sie zunächst nur Andeutungen hören, die Sie für ein Gerücht halten: Gehen Sie der Sache nach: Der Schutz der Auszubildenden hat Vorrang. Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt!

Ist Ihnen nicht klar, ob an dem, was Ihnen erzählt wird, "etwas dran" ist, dann sollten Sie das unverzüglich durch Gespräche klären. Reden Sie über die (angebliche) sexuelle Belästigung  

  • mit der Auszubildenden selbst,
  • mit Personen im Umfeld des betroffenen Arbeitsbereichs, zu denen Sie Vertrauen haben und
  • ggf. mit dem Beschuldigten.

Sexuelle Belästigung bestätigt? Unmittelbar handeln!
Erhärtet sich der Vorwurf der sexuellen Belästigung, dann sollten Sie sofort Opfer und Täter ausbildungsorganisatorisch trennen, damit keine Gefahr mehr für die Auszubildende besteht. Führen Sie intensive Gespräche mit dem Opfer, damit Ihnen das Ausmaß klar wird. Klären Sie dabei auch, ob die Auszubildende

  • den Wunsch nach Diskretion hat,
  • psychologische Betreuung braucht oder
  • selbst eine Anzeige wegen sexueller Belästigung vornehmen will.  

Tipp zum Thema sexuelle Belästigung
Es ist von Vorteil, dass bei einem weiblichen Opfer auch die gesprächsführende Person weiblich ist. Dann werden die Gespräche offener verlaufen.

Informieren Sie den Vorgesetzten des Kollegen, von dem die sexuelle Belästigung ausging. Er wird nun – gemeinsam mit der Personalabteilung – ggf. weitere Schritte einleiten.

Wichtig: Beziehen Sie die Eltern der Auszubildenden ein, wenn diese noch minderjährig ist.