Hand aufs Herz: Sind Sie darauf gut vorbereitet oder haben Sie sich mit diesem Tabuthema noch nicht auseinandergesetzt? Grundsätzlich muss es Ihr Ziel als Führungspersönlichkeit sein, derartige Vorfälle und Übergriffe nachhaltig zu unterbinden. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt!
Einige Punkte für das richtige Verhalten als Arbeitgeber
- Glauben Sie dem Betroffenen oder der Betroffenen und nehmen Sie die Sache ernst.
- Hören Sie Zeugen an und klären Sie den Sachverhalt.
- Wahren Sie Diskretion und machen Sie keinen Vermerk in die Personalakte des Opfers.
- Vermeiden Sie die Gegenüberstellung von Opfer zu Täter.
- Falls Aussage gegen Aussage steht, sammeln Sie weitere Informationen.
- Weisen Sie den Täter oder die Täterin zurecht und informieren ihn, dass die Tat oder das Verhalten gesetzeswidrig und im Unternehmen unerwünscht ist.
Beugen Sie sexueller oder anderen Belästigungen im Unternehmen vor
- Thematisieren Sie das Problem aktiv. Senden Sie Rundschreiben an die Mitarbeiter oder hängen Sie Informationsmaterial auf.
- Richten Sie Kontaktstellen in Ihrem Betrieb mit geschulten Vertrauenspersonen ein.
- Machen Sie klare Vorgaben zum Thema „sexuelle Belästigung“ im Betrieb, zum Beispiel in Form einer Betriebsvereinbarung.
- Beschäftigen Sie sich mit dem Thema auch bei Schulungen Ihrer Führungskräfte, Lehrlingsbeauftragte und Betriebsräte.
Zusammenfassung
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz muss sofort unterbunden werden. Am Besten ist es, gegen diese Art von Vorfällen wirkungsvoll vorzubeugen – also präventiv zu handeln und vorzusorgen.
Beachten Sie auch, dass Sie als Arbeitgeber nach dem Gesetz genauso schadenersatzpflichtig sind, wie der Täter oder die Täterin, falls Sie Ihrer Verpflichtung zur Abhilfen nicht nachkommen.
Lesen Sie zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ auch die Beiträge
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – was tun?
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – sich richtig wehren
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