Selbstständig: Wer jetzt seine Geschäftsbriefe ändern muss

Seit Anfang 2007 werden die Handelsregister in Deutschland nur noch elektronisch geführt (gesetzliche Grundlage: Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister). Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen bzw. wollen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen, müssen die nötigen Unterlagen jetzt per Internet beim zuständigen Registergericht eingereicht werden. Möglicherweise müssen Sie in Zukunft neue Geschäftsbriefe produzieren lassen und verwenden.
Handelsregister : Eintragungen werden vereinfacht
Dadurch sollen die Arbeitsabläufe in den Gerichten erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Die Registergerichte können sich nun nicht mehr bis zu einem Monat Zeit lassen, sondern sind gesetzlich verpflichtet, Eintragungen „unverzüglich“ vorzunehmen (§ 25 Abs. 1 Satz 2 Handelsregisterverordnung).
Neue Handelsregisterangaben ändern auch Ihre Geschäftsbriefe
Die Arbeitserleichterung soll unter anderem genutzt werden, um Zuständigkeitsbereiche auf weniger Registergerichte zu konzentrieren. Für Sie als Selbstständiger ist also demnächst möglicherweise ein anderes Handelsgericht zuständig.

Folge: Sie müssen

  • das neue Registergericht sowie
  • die neue Handelsregisternummer auf Ihren Geschäftsbriefen nennen.

Ihre alten Geschäftsbriefe dürfen Sie nicht weiterverwenden. Es ist keine Übergangsfrist, in der beispielsweise alte und neue Geschäftsbriefe genutzt werden dürfen, vorgesehen!

Praxis-Tipp
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Handelsregister, ob es demnächst bei einem anderen Gericht geführt wird. Benötigen Sie neue Geschäftsbriefe, lassen Sie die Handelsregister-Angaben erstmal offen und ergänzen Sie sie später mit einem PC-Ausdruck. Trotz Änderungen können Sie das Briefpapier dann weiterverwenden.