Schließen Sie einen Ehevertrag ab
Experten raten: Schließen Sie im Einvernehmen mit Ihrem Partner einen Ehevertrag und sichern Sie so die Existenz Ihres Betriebs.
Die gesetzliche Lage beim Ehevertrag
Wie ist die gesetzliche Lage? Ohne eine Regelung leben Sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff BG). Dieser gesetzliche Güterstand regelt, dass derjenige Partner, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere, im Fall der Trennung die Hälfte davon als Zugewinnausgleich abgeben muss. Das ist insbesondere deswegen fatal, weil Ihr landwirtschaftlicher Betrieb in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit einbezogen wird.
Müssen Sie dann im Fall der Trennung dem Partner den Zugewinnausgleich bar auszahlen, kann das das Ende Ihrer Existenz bedeuten. Daher empfehlen Experten, durch einen Ehevertrag den Zugewinnausgleich auszuschließen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass der Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag statthaft ist. Gerade, wenn es darum geht, einen Betrieb vor den Folgen einer Scheidung zu retten (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007, Az.: XII ZR 96/05).
Praxis-Tipp
Als Hofbesitzer sollten Sie einen Ehevertrag abschließen. Sie können den Passus mit dem Zugewinnausgleich ja ein wenig modifizieren, in dem Sie z.B. nur das betriebliche Vermögen davon ausschließen. Die ist möglich, wenn Sie einen finanziellen Ausgleich anderer Art, beispielsweise in Form eines Mindestunterhalts, festlegen.