Selbstständig machen: Welche staatliche Fördermittel gibt es?

Wenn Sie sich selbstständig machen, sehen Ihnen zur Finanzierung der Existenzgründung verschiedene staatliche Fördermittel zur Verfügung. Welche dies sind und wie sie beantragt werden können, erfahren Sie hier.

Wer sich mit der Existenzgründung beschäftigt, muss sich zunächst einmal Gedanken um die Finanzierbarkeit seines Vorhabens machen. Hierbei stehen dem Existenzgründer verschiedene öffentliche Fördermittel zur Verfügung. Im Regelfall handelt es sich um zurückzahlbarer Darlehen, aber auch um Zuschüsse, die nicht mehr zurückbezahlt werden müssen.

Kennzeichnend für öffentliche Fördermittel ist, dass sie neben lange Laufzeiten, verbunden mit einer rückzahlungsfreien Zeit bis der "Darlehensnehmer" mit der Tilgung beginnen muss, günstige Zinsen beinhalten

Die wichtigsten Arten von öffentlichen Förderungen für Existenzgründer:
Zuschüsse zur Gründungsberatung
Es ist sinnvoll, sich bei der Planung, Organisation und Gründung des Unternehmens durch einen Unternehmensberater oder Existenzgründungscoach beraten zu lassen. Da diese Leistungen kostenpflichtig sind,  bieten hier die Bundesländer verschiedenen Zuschüsse zu den anfallenden Beraterkosten.

Zuschüsse zur Unternehmensberatung
Ist das Gründungvorhaben geglückt und der Gründer mindestens ein Jahr mit seinem Unternehmen auf dem Markt, so kann er sich durch einen Unternehmensberater beraten lassen. Auch hierzu bezuschusst der Staat die hier anfallenden Kosten. Allerdings muss man sich mindestens ein Jahr in der Selbstständigkeit befinden.  

Gründungscoaching Deutschland
Das Gründungscoaching Deutschland hat den Hintergrund, Existenzgründer in der Start- und Festigungsphase seines Gründungsvorhabens zu unterstützen. Diese Förderungen werden aus Mitteln des Bundes und aus Mitteln der EU – dem  Europäischen Sozialfonds ESF – finanziert. Als Voraussetzung gilt hier, dass die Existenzgründung oder Unternehmensübernahme nicht länger als fünf Jahre zurück liegen darf. Ausgeschlossen hierbei ist die Förderung vor Beginn der Gründung.  

ERP-Kapital für die Gründung
Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, das über die Kfw-Förderbank zu beziehen ist. Es stellt ein zinsgünstiges Darlehen auf Rückzahlungsbasis dar. Dieses Darlehen kann man innerhalb der ersten drei Jahre seit Gründung des Unternehmens beantragen.

Weiter erhalten Existenzgründer vor und während der Gründungsphase bis zu fünf Jahr nach Start in die Selbstständigkeit eine Reihe an lukrativen und zinsgünstigen Darlehen, beispielsweise von der KfW Bankgruppe.