Heimrecht wird zur Ländersache – Bedeutung für die Einrichtungen
Die Regierungskoalition in Berlin hat entschieden, dass die Zuständigkeit für das Heimrecht den einzelnen Bundesländern übertragen wird. Diese Entscheidung zum Thema „Heimrecht“ und ihre Auswirkungen stoßen bei Pflegeverbänden und Experten der Altenpflege auf Kritik.