Reagieren, wenn Mitarbeiter nur noch "Dienst nach Vorschrift" machen

In Deutschland machen 7 von 10 Arbeitnehmern „Dienst nach Vorschrift“. Reagieren Sie also schnell, wenn Ihre Mitarbeiter "innerlich" schon gekündigt haben. Dabei ist es relativ schwierig, herauszubekommen, wer nur noch Dienst nach Vorschrift macht. Denn Menschen, die sich innerlich von ihrem Job versbschiedet haben, sind geschickte Tarnkünstler.

Holen Sie sich mit Speziallampen gesundes Tageslicht ins Büro

Besonders in der dunkleren Jahreshälfte leiden viele Menschen verstärkt unter Schlaf- und Essstörungen, Energielosigkeit und Depressionen. Das hat konkrete physische Ursachen und ist wissenschaftlich erwiesen: Lichtmangel kann körperliche und seelische Verstimmungen verursachen. Speziallampen, die gesundes Tageslicht erzeugen, schaffen hier Abhilfe.

Einige Firmendaten müssen Sie dem Betriebsprüfer zeigen, einige aber auch nicht

Mit der elektronischen Betriebsprüfung kann das Finanzamt Firmen so schnell wie noch nie steuerlich „durchleuchten“. Nachdem bislang eher zurückhaltend davon Gebrauch gemacht wurde, wird die elektronische Betriebsprüfung inzwischen flächendeckend eingesetzt. Und mehr denn je fragt man sich: „Welche Firmendaten sind wirklich steuerlich relevant?“

Gutes Benehmen fördert die Karriere

Die Personalberatungsagentur CGC, München und Wien ermittelte in einer Umfrage, dass gutes Benehmen im Berufsleben wieder an Bedeutung gewonnen hat. Gutes Benehmen trägt demnach nicht nur zu einem angenehmen Betriebsklima und zum positiven Firmen-Image bei, sondern hilft auch beim Aufbau effizienter Netzwerke.

Externe Dienstleister engagieren: So gehen Sie kein Risiko ein

Die Datenverarbeitungsprogramme werden immer komplexer und damit immer anfälliger für Störungen. Gleichzeitig steigt quer durch alle Unternehmensbereiche die Abhängigkeit von diesen Programmen. Selbst kleinste Störungen können dazu führen, dass ein EDV-Programm ganz oder teilweise ausfällt. Deshalb entschließen sich immer mehr Unternehmen dazu, ihre EDV-Systeme nicht mehr selbst zu warten, sondern externe Dienstleister damit zu beauftragen.

Wenn Sie zwei oder mehrere Chefs haben

Es ist nicht einfach, für zwei oder mehrere Chefs zu arbeiten. Der eine sagt „hü“, der andere sagt „hott“. Der eine Chef sagt „ist dringend“, der andere Chef sagt „ist dringender“. Wenn Sie nicht in die Mühle geraten möchten, müssen Sie sich überlegen, wie Sie es beiden Chefs recht machen können, ohne dabei aber auf der Strecke zu bleiben.

Wie und wo muss ich mich anmelden?

Falls Sie einen gewerblichen Betrieb gründen wollen, müssen Sie ihr Gewerbe anmelden. Dies geschieht beim zuständigen Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde und dabei wird ein gültiger Reisepass oder Personalausweis benötigt. Das Gewerbeamt sorgt von sich aus dafür, dass Ihre Gewerbeanmeldung an die verschiedenen anderen Institutionen weitegeleitet wird, wie z. B. Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer. Die Gewerbeämter befinden sich meist bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen.

Handeln Sie als Personalrat und stellen Sie Motivationskiller ab

Die drei größten Motivationskiller unter Deutschlands Personalräten sind: 1. die Situation, immer nur reagieren zu müssen, anstatt auch agieren zu können. Es folgen 2. Arbeitsüberlastung und 3. ist es der Unmut über unzureichende oder verspätete Informationen durch den Dienstherrn. Dabei lassen sich zumindest zwei dieser drei typischen Motivationskiller problemlos abstellen:

Seit 1.2.2006 können Sie sich als Selbstständiger in der Arbeitlosenversicherung versichern

Schon lange bieten die Renten- und die gesetzlichen Krankenversicherungen Selbstständigen die Möglichkeit, dort versichert zu bleiben. Seit 1.2.2006 können sich Selbstständige zusätzlich in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Damit erwirbt der Versicherte Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er seine selbstständige Tätigkeit aufgibt.

Finanzamt muss sich an Kosten für 2-tägige Betriebsausflüge beteiligen

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich seine Jahrzehnte alte Alles-oder-Nichts-Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von Reisekosten für Arbeitgeber aufgegeben hat, überraschen die BFH-Richter jetzt mit einer weiteren arbeitgeberfreundlichen Entscheidung. Danach können Sie Ihre Aufwendungen für Betriebsausflüge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie sich über zwei Tage hinzieht.

So ermitteln Sie die eTIN für einen Mitarbeiter

Damit das Finanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung unzweifelhaft dem richtigen Arbeitnehmer zuordnet, wurde ein neues Ordnungsmerkmal eingeführt: Die eTIN – „electronic Taxpaper Identification Number“. Zwar soll die eTIN in einiger Zeit durch eine lebenslange Steuernummer für jeden Bürger abgelöst werden, doch noch müssen Sie die eTIN verwenden.

Das sollten Sie über Nachrufe wissen

Nachrufe werden von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Behörden oder Vereinen erstellt. Sie werden in einer Tageszeitung veröffentlicht. Stimmen Sie sich unbedingt mit der Familie des Verstorbenen ab. Wird ein Hinweis auf die Trauerfeier gewünscht oder lieber nicht? Wann erscheint die Anzeige der Familie? Stellen Sie sicher, dass Sie nur korrekte Angaben machen.