Vorsicht, das kann teuer werden: Rückgabe der Wohnung vor Mietende
Neulich konnte ich einen Vermieter gerade noch rechtzeitig vor einem folgenschweren Fehler bewahren. Einer seiner Mieter hatte das Mietverhältnis zum 31. Dezember 2011 gekündigt. Ausgezogen war der Mieter aber schon am 10. Dezember 2011, wobei der Vermieter viele Schäden in der Wohnung festgestellt hatte. Was muss der Vermieter nach Rückgabe der Wohnung zum Thema Verjährungsfrist beachten?