Sie erhalten einen Brief vom Finanzamt
Damit auch jeder über seine neue Steueridentifikationsnummer informiert ist, erhält jeder Bürger seine Steueridentifikationsnummer per Brief. Es kommt also nicht darauf an, welcher Nationalität der Einzelne angehört, sondern allein darauf, dass er sich legal in Deutschland aufhält und bei einem Meldeamt erfasst ist.
Da die Nummerierung auf den Daten der Einwohnermeldeämter basiert, können nur die natürlichen Personen eine Steueridentifikationsnummer erhalten, die in ihrer aktuellen Wohnsitzgemeinde gemeldet sind. Wer bisher durch das Meldenetz geschlüpft ist, erhält deshalb auch keine Steueridentifikationsnummer.
Diese Personen müssen sich dann selbst beim Einwohnermeldeamt um eine entsprechende Nummer kümmern, denn ohne diese wird zukünftig kein legales Beschäftigungsverhältnis mehr möglich sein.
Das Finanzamt speichert folgende Daten:
- Familienname, früherer Name und Vorname
- Akademischer Grad
- Ordens- und Künstlername
- Geschlecht
- Tag und Ort der Geburt
- Aktuelle und letzte bekannte Anschrift
- Zuständiges Finanzamt
- Sterbetag
Die Steueridentifikationsnummer wird erst 20 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gelöscht.
Grundsätzlich nur eine Steueridentifikationsnummer, aber es gibt Ausnahmen Grundsätzlich erhält jeder nur eine 11-stellige Steueridentifikationsnummer. Aber es gibt auch Personen, die eine zweite ID-Nummer bekommen. Das sind diejenigen, die auch wirtschaftlich tätig sind. Das ist sehr weit gefasst und gilt für Einzelunternehmer, wie z.B. Handwerker und Kaufleute, genauso wie Freiberufler.
Unternehmen, z.B. Kapitalgesellschaften, erhalten hingegen keine Steueridentifikationsnummer. Doch die Vergaben für Steueridentifikationsnummern im unternehmerischen Bereich ist vermutlich nur eine Frage der Zeit.