Seit dem 1. Juli 2007: Eine Steueridentifikationsnummer vom Baby bis zum Greis

Die neue Steueridentifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn vergeben und soll den Abgleich von Daten erleichtern. Gleichzeitig sollen mit der neuen Steueridentifikationsnummer der Missbrauch von Sozialleistungen sowie Steuerhinterziehung erschwert werden.
Neue Steueridentifikationsnummer: Jeder Bürger wird nummeriert
Seit dem 1. Juli 2007 erhält jeder Bürger eine neue 11-stellige Steueridentifikationsnummer. Sie als Arbeitgeber müssen die Steueridentifikationsnummer Ihrer Mitarbeiter kennen. Denn diese wird zukünftig benötigt, wenn Sie z.B. die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende ausstellen und über das Internet an die Finanzverwaltung übertragen wollen.
Die eTIN ist ein Auslaufmodell
Die neue Steueridentifikationsnummer wird die eTIN (electronical Taxpayer Identification Number), die Sie bisher von den Lohnsteuerdaten Ihrer Mitarbeiter kennen, zukünftig ersetzen. Die Vergabe der Steueridentifikationsnummer erfolgt in einem zweiten Schritt. Das Bundeszentralamt für Steuern kann noch keinen genauen Termin nennen, bis wann dieses Verfahren letztlich abgeschlossen sein wird. Denn dies hängt von der Güte der gelieferten Meldedaten ab. Falsche und Doppeleintragungen werden dafür noch ausgefiltert.

Sie erhalten einen Brief vom Finanzamt
Damit auch jeder über seine neue Steueridentifikationsnummer informiert ist, erhält jeder Bürger seine Steueridentifikationsnummer per Brief. Es kommt also nicht darauf an, welcher Nationalität der Einzelne angehört, sondern allein darauf, dass er sich legal in Deutschland aufhält und bei einem Meldeamt erfasst ist.
Da die Nummerierung auf den Daten der Einwohnermeldeämter basiert, können nur die natürlichen Personen eine Steueridentifikationsnummer erhalten, die in ihrer aktuellen Wohnsitzgemeinde gemeldet sind. Wer bisher durch das Meldenetz geschlüpft ist, erhält deshalb auch keine Steueridentifikationsnummer.
Diese Personen müssen sich dann selbst beim Einwohnermeldeamt um eine entsprechende Nummer kümmern, denn ohne diese wird zukünftig kein legales Beschäftigungsverhältnis mehr möglich sein.

Das Finanzamt speichert folgende Daten:

  • Familienname, früherer Name und Vorname
  • Akademischer Grad
  • Ordens- und Künstlername
  • Geschlecht
  • Tag und Ort der Geburt
  • Aktuelle und letzte bekannte Anschrift
  • Zuständiges Finanzamt
  • Sterbetag

Die Steueridentifikationsnummer wird erst 20 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gelöscht.

Grundsätzlich nur eine Steueridentifikationsnummer, aber es gibt Ausnahmen Grundsätzlich erhält jeder nur eine 11-stellige Steueridentifikationsnummer. Aber es gibt auch Personen, die eine zweite ID-Nummer bekommen. Das sind diejenigen, die auch wirtschaftlich tätig sind. Das ist sehr weit gefasst und gilt für Einzelunternehmer, wie z.B. Handwerker und Kaufleute, genauso wie Freiberufler.
Unternehmen, z.B. Kapitalgesellschaften, erhalten hingegen keine Steueridentifikationsnummer. Doch die Vergaben für Steueridentifikationsnummern im unternehmerischen Bereich ist vermutlich nur eine Frage der Zeit.