Seit dem 01.01.2006 gelten neue Bemessungsgrenzen
Lesezeit: < 1 MinuteBemessungsgrenzen ändern sich
Jährlich ändern sich in der Sozialversicherung die so genannten Bemessungsgrenzen.
Bemessungsgrenzen gelten auch für Teilzeitkräfte
Teilzeitkräfte werden diese Bemessungsgrenzen in der Regel nicht erreichen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei Teilzeitkräften, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben, die Entgelte zusammenzuzählen sind.Für die wichtigsten Bemessungszeiträume gelten in der Kranken- und Pflegeversicherung 2006 folgende Werte (in den Klammern die Bemessungsgrenzen für 2005).
Zeitraum
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Bemessungsgrenzen
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2006
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2005
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Jahr
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42.750,00 €
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(42.300,00 €)
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Monat
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3.562,50 €
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(3.525,00 €
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Woche
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831,25 €
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(822,50 €)
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Kalendertag
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118,75 €
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(117,50 €)
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2 Wochen
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1.662,50 €
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(1.645,00 €)
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4 Wochen
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3.325,00 €
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(3.290,00 €)
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5 Wochen
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4.156,25 €
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(4.112,50 €)
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