Außer in Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Reportagen könnte Schleichwerbung dann erlaubt sein – wenn es einen entsprechenden Hinweis gibt. Wie der aussehen soll, ist noch unklar. Gesetzeslage bislang: Die Platzierung von Produkten in einer TV-Sendung gegen Geld ist verboten, das komplette Sponsoring einer Sendung erlaubt. In gesponserten Programmen darf aber nicht für die Produkte gezielt geworben werden.
Welches Potenzial Schleichwerbung in Zukunft haben könnte, zeigt ein Blick in die USA: Hier hat der Markt für Product Placement in TV, Filmen, Videospielen und Zeitschriften einen Wert von 3,5 Mrd. Dollar erreicht. Allein im Jahr 2004 legte die Branche um 46 % zu, errechnete der Marktforscher PQ Media.
Der neueste Trend jenseits des Atlantiks heißt virtuelles Product Palcement. Das Prinzip dieser Art von Schleichwerbung: Mit Hilfe von 3D-Computergrafik werden Produkte nachträglich in das Programm eingesetzt. In der Kulisse der Show "Yes, Dear" auf CBS etwa tauchte eine Schachtel Club Cracker auf, die in der Realität nicht existierte.
Grafikspezialisten haben die Schachtel in der so genannten Postproduktion eingeblendet. Technisch ist es auch möglich, in Wiederholungen alter Sendungen aktuelle Schleichwerbung einzubauen. Aber: Die Technik ist aufwändig und teuer, da nicht automatisierbar.