Schlechtwetter: Wenn Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen
Allerdings kann der Mitarbeiter auch kein Gehalt von Ihnen verlangen. Grundsätzlich trägt nämlich der Mitarbeiter das Wegrisiko. Witterungsbedingte Gründe sind z.B.:
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unpassierbare Straßen wegen Schneefalls, Glatteis, Schneeverwehungen oder Lawinen
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unpassierbare Straßen wegen Erdrutsch, Sturmschäden, Überschwemmungen
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witterungsbedingter Ausfall von öffentlichen Nahverkehrsmitteln.
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