Schlechte Zahlungsmoral: Fordern Sie auch Kleinbeträge souverän ein

Auch wenn die Wirtschaftslage besser wird, die Zahlungsmoral ist nach wie vor am Boden. Weniger gefährlich, aber ebenso ärgerlich wie Nichtzahler, sind diese vermeintlich besonders schlauen Zeitgenossen, die zwar zahlen, den vollen Betrag aber dann doch nicht.
Einige runden einfach ab, auf möglichst "glatte" Beträge, andere ziehen Skonto, obwohl ihnen eigentlich gar keines (mehr) zusteht. "Wegen ein paar Euro macht doch keiner Aufstand", denken diese Kunden sich. Das sollten Sie sich allerdings nicht bieten lassen. Sie haben Ihre volle Leistung erbracht, also steht Ihnen auch der volle Rechnungsbetrag zu. Gute Kunden würden dem sofort zustimmen. Und Leute, die eine derartige Zahlungsmoral haben, sind eben keine guten Kunden.
1. Wenn Skonto zu Unrecht abgezogen wurde
Wenn Sie Skonto gewähren, dann, um eine zügige Bezahlung zu belohnen. Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass Ihre Skontofrist immer unmissverständlich angegeben ist. Wer später zahlt und trotzdem Skonto abzieht, den sollten Sie damit nicht durchkommen lassen.
Musterformulierung
"Vielen Dank für Ihre Überweisung! Allerdings habe ich festgestellt, dass Sie Skonto gezogen und damit den Frühzahler-Rabatt ausgeschöpft haben, obwohl die Frist hierfür (sie galt bis zum …) längst überschritten war. Bitte zahlen Sie deshalb den Betrag von xx nach auf mein Konto …"

2. Wenn gar kein Skonto vorgesehen war
Noch wesentlich wichtiger ist Ihre Reaktion dem Kunden gegenüber, wenn in dem Vertrag gar kein Skonto vorgesehen war. Denn falls der Kunde einfach Skonto abzieht und Sie das ohne Widerspruch hinnehmen, sieht es für Sie nicht gut aus. Denn dann gilt der Skonto-Abzug für künftige Rechnungen als vereinbart (OLG Frankfurt/Main, 16.2.2001, 24 U 128/99)! Und zwar völlig unabhängig davon, ob in Ihrer Kalkulation das Skonto mit vorgesehen war oder nicht! Deshalb sollten Sie in einem solchen Fall schlechter Zahlungsmoral umgehend handeln:

Musterformulierung

"Ihre Zahlung zu unserer Rechnung Nr. … vom … ist angekommen, vielen Dank. Nicht vereinbart war allerdings der Skonto-Abzug von 3 %. Bitte verstehen Sie: Ihnen als gutem und pünktlich zahlenden Kunden haben wir ohnehin einen sehr günstigen Preis gemacht. Ein weiterer Rabatt in Form von Skonto ist da leider nicht mehr möglich. Bitte überweisen Sie deshalb den fehlenden Betrag in Höhe von xx  auf unser Konto …"

3. Wehren Sie sich gegen Abrundungen
Einige Kunden zahlen keine Cent-Beträge, andere runden grundsätzlich gleich großzügig ab, am besten auf glatte Zehner-Beträge. Das sind zwar nur Peanuts-Beträge, aber trotzdem ist es unverschämt. Außerdem kommt dann mehr Arbeit mit der Buchhaltung auf Sie zu, weil der gezahlte Betrag und der Rechnungsbetrag nicht übereinstimmen. Sollte es sich tatsächlich nur um ein paar Cent handeln, brauchen Sie sie nicht nachzufordern. Nichtsdestotrotz sollten Sie eindeutig klar stellen, dass Sie sich so eine Zahlungsmoral kein zweites Mal gefallen lassen werden.

Musterformulierung
"38 Cent sind nur eine Kleinigkeit. Trotzdem fehlen sie mir bei der von Ihnen beglichenen Rechnung Nr. … vom … Belassen wir es jetzt dabei. Für die Zukunft bitte ich Sie aber, Rechnungsbeträge nicht mehr abzurunden. Sie ersparen mir damit Arbeit bei der Buchhaltung und sich unnötige Mahnungen."